Diebstahl von Fahrradcomputern – Polizei sensibilisiert Pedelec-Besitzer
Rat der Polizei: Computer beim Abstellen des Pedelecs immer abnehmen
KREIS BORKEN | pd | In den vergangenen Wochen verzeichnete die Kreispolizei Borken vermehrt Strafanzeigen wegen des Diebstahls von Fahrradcomputern an abgestellten Pedelecs. Die Polizei rät grundsätzlich dazu, den Fahrradcomputer beim Abstellen des Pedelecs abzunehmen. Das Zubehör lässt sich mit wenigen Handgriffen von der Halterung entfernen. Dadurch wird ein möglicher Diebstahl verhindert.
Sollte der Fahrradcomputer dennoch entwendet werden, ist eine eindeutige Identifizierung des Gerätes für die weiteren Ermittlungen von besonderer Bedeutung. Die Ermittler stellen immer häufiger fest, dass eine Zuordnung zu den rechtmäßigen Eigentümern nicht möglich ist. Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass die Individualnummer des Fahrradcomputers in vielen Fällen weder den Geschädigten noch den Fahrradhändlern bekannt ist oder dokumentiert wurde.
Die Individualnummer stellt jedoch ein wichtiges Identifizierungsmerkmal dar. Wird ein entwendeter Fahrradcomputer später aufgefunden, kann dieser anhand der Individualnummer zweifelsfrei einem bestimmten Fahrrad bzw. dessen Eigentümer zugeordnet werden.
Die Polizei rät daher ebenfalls allen Besitzern von Pedelecs, ihren Fahrradcomputer unmittelbar nach dem Kauf die Vorder- und Rückseite des Geräts zu fotografieren. Dabei sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass die Individualnummer deutlich erkennbar und lesbar abgebildet ist. Bei handelsüblichen Fahrradcomputern befindet sich die Individualnummer auf der Rückseite. Neben den Kaufunterlagen sollten die Bilder aufbewahrt werden und im Fall eines Diebstahls der Polizei ausgehändigt werden.
Quelle: Polizei Borken



