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Jetzt die Kfz-Versicherung prüfen – aber nicht automatisch wechseln

Jetzt die Kfz-Versicherung prüfen – aber nicht automatisch wechseln
Foto: © VZ NRW/adpic

Verbraucherzentrale NRW rät, Tarife gut zu vergleichen

NRW | pd | Die Versicherung für das eigene Auto ist vielfach schon 2025 erheblich teurer geworden. Vermutlich wird es 2027 erneut einen Preisanstieg geben. Da kann sich ein Wechsel der Kfz-Versicherung lohnen. Teilweise können Haushalte damit hundert Euro oder mehr sparen. Viele Verträge verlängern sich zum Jahresende, deshalb ist in der Regel die Kündigungsfrist bis zum 30. November entscheidend. „Allerdings sollte man nicht nur auf die Kosten achten“, sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Auch die konkreten Konditionen sind wichtig.“

Kündigungstermin klären

Bei fast allen Kfz-Verträgen mit einem Versicherungsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Sehr wenige Versicherer arbeiten mit einem abweichenden Versicherungsjahr – dann gilt ein anderer Stichtag.

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Die Versicherungsunternehmen werben vor allem um Neukund:innen. Deshalb kann sich ein Wechsel durchaus lohnen, vor allem nach vielen Jahren beim gleichen Anbieter. Oftmals bieten die Unternehmen auf Nachfrage aber Rabatte an, um Kund:innen zu halten. Es empfiehlt sich also eine kurze Anfrage beim eigenen Anbieter, etwa per Mail oder Telefon, ob ein Preisnachlass möglich ist. Dafür kann man schon im Oktober oder November Angebote vergleichen. So bleibt genügend Zeit, Leistungen und Bedingungen zu prüfen und die Kündigung nachweisbar einzureichen.

Preise vergleichen

Wer wissen will, ob andere Versicherungen günstiger sind als die eigene, sollte Führerschein und Fahrzeugschein zur Hand haben, dazu die letzte Beitragsrechnung des bisherigen Versicherers und den Kilometerstand des Fahrzeugs. Damit kann man auf den Seiten verschiedener Versicherer deren Preise aufrufen und vergleichen. Vielfach genutzt werden Vergleichsportale, doch Vorsicht: Sie zeigen häufig nicht den gesamten Marktüberblick.

Konditionen prüfen

Eine finanzielle Ersparnis ist nicht alles. Wichtig sind immer auch die Leistungen der Versicherung. So sollte die grobe Fahrlässigkeit im Kaskoschutz auf jeden Fall mitversichert und in der Haftpflichtversicherung eine Versicherungssumme von 50 Millionen oder besser 100 Millionen Euro gewährleistet sein. Wer tatsächlich wechseln will, sollte sich von der bisherigen Versicherung die Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) schriftlich bestätigen lassen, mindestens dann, wenn man kürzlich einen oder mehrere Schäden hatte.

Richtig kündigen

Für einen Wechsel des Versicherers ist die Kündigung des bestehenden Vertrages erforderlich. Dafür sind die Versicherungsvertragsnummer, das Kfz-Kennzeichen und das Datum der Kündigung (mit wenigen Ausnahmen zum 31. Dezember eines Jahres) anzugeben. Ansonsten verlängert sich der Vertrag ab 1. Januar um ein weiteres Jahr. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung. Kommt die Mitteilung zur Beitragserhöhung erst Anfang Dezember, kann der Kfz-Vertrag mit der Frist von vier Wochen, also auch noch nach dem 30. November ausgesprochen werden. Wenn zeitlich möglich, sollte eine Kündigung erst dann erfolgen, wenn der neue Versicherer den Vertrag bestätigt hat. Kann dies nicht eingehalten werden, läuft ein Wechsel aber meist unproblematisch. Die Kündigungsbestätigung sollte man aufbewahren. Wer ein Auto abmeldet, muss übrigens nichts tun. Der Kfz-Versicherungsvertrag endet mit dem Tag der Abmeldung. Die Zulassungsstelle benachrichtigt den Versicherer.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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