display

Anmeldeverfahren für die Betreuung in einer Kita oder in der Kindertagespflege

Anmeldeverfahren für die Betreuung in einer Kita oder in der Kindertagespflege
Kreishaus Borken - Foto © Kreis Borken

Kindergartenjahr 2027/2028 – Anmeldeverfahren läuft noch bis 31. Oktober 2026

KREIS BORKEN | pd | Das Anmeldeverfahren für das nächste Kindergartenjahr 2027/28 läuft noch bis zum 31. Oktober 2026. Eltern und Erziehungsberechtigte im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes (alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet außer Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau, die jeweils über ein eigenes Jugendamt verfügen) können ihre Kinder über das Internet-Portal „webKita“ bei den Kindertageseinrichtungen und den Fachberatungen der Kindertagespflege zur Betreuung anmelden. Der Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken weist Eltern in diesem Zusammenhang auf die Angebote der Kindertagesbetreuung in den einzelnen Orten und Ortsteilen und insbesondere auf die Änderungen durch das reformierte Kinderbildungsgesetz hin.

Die Eltern und Erziehungsberechtigten können aufgrund der Gesetzesänderung zum 01. August 2027 ihre gewünschte Betreuungszeit bereits jetzt in 5-Stunden-Schritten festlegen. Neben den bisherigen Betreuungszeiten von 25, 35 und 45 Wochenstunden können nun auch 30 und 40 Stunden pro Woche nach dem neuen Kinderbildungsgesetz ausgewählt werden. Für die neuen Zwischenstufen hat der Kreistag am 15. Oktober 2026 auch die Satzungen für die Elternbeiträge angepasst. Die Beträge in der Beitragstabelle steigen grundsätzlich progressiv mit dem zunehmenden Betreuungsumfang. Das bedeutet, dass für die neuen Zwischenstufen die Beiträge deutlich günstiger sind als für die nächsthöhere Betreuungszeit. Im webKita-Portal können Eltern nun aus dem erweiterten Katalog festlegen, welche Betreuungszeit sie für ihr Kind ab dem 01. August 2027 nutzen möchten. Die neuen Zwischenstufen müssen sich allerdings erst noch etablieren und in den verschiedenen Ausgestaltungsformen in die Konzepte der Kindertageseinrichtungen übernommen werden. Der Fachbereich Jugend und Familie rät dazu, sich über das konkrete Angebot der ins Auge gefassten Kita zu informieren.

Unter www.kreis-borken.de/webkita finden alle Interessierten grundlegende Informationen zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, zu Elternbeiträgen, rechtlichen Grundlagen und auch Anleitungen zum Umgang mit webKita.


GEWERBLICHE ANZEIGE
GAP.TEL GmbH

GEWERBLICHE ANZEIGE
GapTel GmbH

GEWERBLICHE ANZEIGE
GapTel GmbH


Eltern können über das Portal unkompliziert nach einer passenden Kita oder einer geeigneten Kindertagespflege suchen und ihren Betreuungsbedarf digital über das Portal anmelden. Kitas und Kindertagespflege präsentieren sich in dem Web-Auftritt mit ihren pädagogischen Angeboten, Fotos, Öffnungszeiten, flexiblen Betreuungsangeboten und organisatorischen Daten. Nach einer Registrierung können Eltern Vormerkungen für die Betreuung und frühkindliche Bildung in ihren gewünschten Kitas und der Kindertagespflege erstellen. „Die digitale Anmeldung ersetzt allerdings nicht den persönlichen Kontakt zur Kita und Tagespflege-Fachberatung“, erklärt Kerstin Hilvert, Fachabteilungsleiterin im Fachbereich Jugend und Familie des Kreises. „Wichtig bleibt das persönliche Gespräch zwischen Eltern und den Betreuungsanbietern, um gegenseitig die Angebote und Vorstellungen kennenzulernen.“ Danach bestätigen die Kitas und Fachberatungen die Vormerkungen.

Über das Portal sollen Eltern frühzeitig eine Rückmeldung zu ihrem Betreuungswunsch erhalten und in einem festgelegten Zeitraum im November aus mehreren, gleichzeitig vorliegenden Platzangeboten auswählen können. Diese Auswahl ist allerdings noch nicht endgültig, da der Fachbereich Jugend und Familie mit der sogenannten Jugendhilfeplanung den Auftrag hat, die Gesamtbedarfe innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen zu versorgen. „Das ist jedes Jahr wieder eine große Herausforderung“, betont Hilvert, „denn die Gesamtbedarfe im Anmeldeverfahren unterliegen teilweise großen Schwankungen und die Planung für die Beantragung der Landeszuschüsse muss bis zum Stichtag 15. März fertiggestellt und dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden.“


Gewerbliche Anzeige
Angebote AgriV
Gewerbliche Anzeige
Angebote AgriV
Gewerbliche Anzeige
Angebote AgriV

Geburtenzahlen, Zuzüge und Zuwanderung sowie die Nachfragequoten in der U3-Betreuung und der Ganztagsbetreuung bestimmen die Bedarfe in der Kindertagesbetreuung. Nach vielen Jahren steigender Bedarfe durch hohe Kinderzahlen und frühere und umfangreichere Betreuungsnachfrage sind in den letzten drei bis vier Jahren die demografischen Daten teilweise sehr deutlich gesunken. Die Versorgungssituation mit Betreuungsplätzen hat sich deshalb bereits vielerorts entspannt. Der Arbeitsmarkt für pädagogische Fachkräfte ist allerdings noch angespannt. So appelliert der Fachbereich an die Eltern und Erziehungsberechtigten, nur den Stundenumfang anzumelden, der tatsächlich benötigt wird. Dies gilt insbesondere für die Ganztagsbetreuung mit 40 und 45 Wochenstunden und für die unter 1-jährigen Kinder.

Bei der Anmeldung zur Ganztagsbetreuung mit 40 und 45 Stunden muss der Umfang dieses Bedarfes mit einem Erklärungsbogen belegt werden. Dieser Erklärungsbogen kann ebenfalls in webKita hochgeladen werden. In vielen Kitas werden bereits flexibilisierte Buchungsmodelle angeboten und zusätzlich gefördert, sodass ein Buchungsmodell mit 40 oder 45 Wochenstunden häufig nicht notwendig ist, um die individuellen zeitlichen Bedarfe abzubilden. Der Fachbereich Jugend und Familie bittet auch die Eltern von Kindern, die bereits eine Kita besuchen, eventuelle niedrigere oder höhere Bedarfe bis zum 31. Oktober 2026 über das webKita-Portal zu melden.


Anzeige
BD-Werbung schalten
Anzeige
BD Werbung schalten
Anzeige
BD Werbung schalten

Für Kinder unter drei Jahren haben Eltern grundsätzlich die Wahl, ob sie ihr Kind in der Kita oder in der Kindertagespflege betreuen lassen möchten. Ab dem dritten Lebensjahr ist die Kindertageseinrichtung grundsätzlich vorrangig, bis zum tatsächlichen Wechsel in die Kita werden noch Übergangszeiten gefördert. Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform mit kleineren Gruppen und einer konstanten Kindertagespflegeperson für die Kinder. Kindertagespflege kann auch mit einem Umfang bis zu 15 Wochenstunden gebucht werden. Das Angebot der ergänzenden Kindertagespflege ist auch für berufstätige Eltern oder Elternteile von über dreijährigen Kindern interessant, wenn die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung nicht ausreichen. Die Kindertagespflege wird über die Fachberatungen beim Fachbereich Jugend und Familie oder dem Sozialdienst katholischer Frauen Ahaus/Vreden vermittelt und begleitet. Nähere Informationen zum Thema Kindertagespflege und die Kontaktpersonen für die einzelnen Orte sind auch im webKita-Portal bereitgestellt.

Für Kinder unter einem Jahr gilt der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung noch nicht unmittelbar. Der Fachbereich Jugend und Familie bittet die Eltern hier wie bei der Ganztagsbetreuung um einen Erklärungsbogen zum tatsächlichen Bedarf, um gegebenenfalls in einzelnen Ortsteilen dringendere Bedarfe vorrangig berücksichtigen zu können.

Obwohl das neue Kindergartenjahr erst am 1. August 2027 beginnt, ist aufgrund der notwendigen Vorbereitungs- und Planungszeit in den Kitas, in der Kindertagespflege und im Kreisjugendamt eine frühzeitige Anmeldung erforderlich. Dies gilt auch, wenn ein Kind erst im Laufe des kommenden Kindergartenjahres, also zwischen dem 1. August 2027 und dem 31. Juli 2028, in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen werden soll. „Nach den Erfahrungen des letzten Anmeldeverfahrens entscheiden sich Eltern seit der besseren Verfügbarkeit von Plätzen teilweise später, um ihren Betreuungswunsch anzuzeigen. Das erschwert die Planung für Kitas, Träger und Jugendamt“, erklärt Kerstin Hilvert und bittet um eine rechtzeitige Nutzung des webKita-Portals. Vormerkungen für spätere Zeiträume ab dem 01. August 2028 können frühestens ab Mai nächsten Jahres erstellt werden.

Die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung richten sich nach dem Alter des Kindes und der Betreuungszeit sowie dem Einkommen. In der Kindertagespflege zahlen Eltern für die Buchungszeit bis zu 15 Stunden pro Woche einen geringeren Beitrag. Wenn Eltern bestimmte Sozialleistungen wie Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen, können sie den Erlass des Elternbeitrages beantragen. In den beiden letzten Kindergartenjahren vor der Einschulung sind Kinder in der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich von den Elternbeiträgen befreit.

Besonders weist der Kreis Borken auf die dynamische Anpassung der Elternbeiträge und Einkommensgruppen nach der tariflichen Gehalts- und der Inflationsentwicklung hin. Diese Faktoren wendet auch das Land Nordrhein-Westfalen für die jährliche Erhöhung der finanziellen Förderung der Kitas und Kindertagespflege an und veröffentlicht dazu bis zum Ende des Jahres die sogenannte Fortschreibungsrate. So entwickeln sich die Förderung der Betriebskosten der Kitas und der Kindertagespflege, die Elternbeiträge und die Einkommensgruppen vergleichbar. Für das laufende Kindergartenjahr hat dies in wenigen Kategorien zu einer geringfügigen Senkung der Beiträge geführt. Deshalb hat der Kreistag in seiner aktuellen Sitzung auch eine Bagatellspanne von minus 2 Prozent bis plus 2 Prozent beschlossen, um den Verwaltungsaufwand auf relevante Änderungen zu begrenzen. Die jährlichen Fortschreibungsraten werden dann kumuliert, bis die Spanne unter- oder überschritten wird. Schon heute ist absehbar, dass die nächste Anpassung der Elternbeiträge zum 01. August 2027 plus 2 Prozent überschreiten wird. Der Fachbereich Jugend und Familie wird dann Anfang nächsten Jahres die endgültige Elternbeitragstabelle nach der Bekanntgabe der landesweiten Fortschreibungsrate für das Kindergartenjahr 2027/28 veröffentlichen. Die Beitragswerte aus der aktuell beschlossenen Satzung sind somit noch nicht die endgültigen Werte zum 01. August 2027.

Diese Anpassungsregel führt zwar regelmäßig zu höheren Elternbeiträgen aber auch zu höheren Einkommensgruppen. Dadurch haben in der Vergangenheit viele Familien unterm Strich sogar niedrigere Elternbeiträge gezahlt, weil sie in eine niedrigere Beitragsstufe gefallen sind.

Zum Hintergrund:
Der Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken ist für alle Kommunen im Kreisgebiet mit Ausnahme von Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau zuständig. Diese Städte haben jeweils ein eigenes Jugendamt, das dort für die notwendigen Informationen sorgt.
Weitere Informationen und Beratungskontakte gibt es unter www.kreis-borken.de/webkita.

Mehr aktuelle Beiträge

Datenschutz-Übersicht

Nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um die Informationen zu lesen. Wir nutzen auf unserer Seite neben dem Statistik-Tool "Google-Analytics" ausschließlich Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie die Seite verlassen und vielleicht später wieder auf unsere Website zurückkehren. Es hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind. Alle weiteren Informationen finden Sie dazu auch in unserer Datenschutzerklärung.

Technisch notwendige Coockies

Unbedingt notwendige Cookies sorgen für eine technisch einwandtfreie Funktion dieser Webseite und können vom Benutzer nicht deaktiviert werden.

Analyse

Google Analytics dient zur Analyse der Nutzung unserer Website. Dabei werden Informationen über die Nutzung unserer Website verarbeitet. Die Aktivierung erfolgt ausschließlich nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

Top Angebote
dsl All Net Flat 1&1 daten-flat
Anzeige
Burlo-Direkt Werbung