Entscheidung der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) – Kein Atommüll-Endlager im Kreis Borken
Neue Bewertung teilt die geologische Einschätzung der Kreisverwaltung
KREIS BORKEN | pd | Der Kreis Borken ist im aktuellen Arbeitsstand der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) nicht mehr mit Gebieten vertreten, die als mögliche Standorte für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle infrage kommen. Diese Nachricht erhielt Landrat Dr. Kai Zwicker in dieser Woche.
„Unsere Auswertung der Bohrungsdaten hat gezeigt, dass die geologischen Voraussetzungen für ein Endlager im Kreis Borken nicht gegeben sind. Dass die BGE unsere fachliche Einschätzung nun teilt, ist ein wichtiges Ergebnis unserer Arbeit“, erklärt Josef Nießing, Fachabteilungsleiter der Unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Kreises Borken.
Im Zwischenbericht Teilgebiete vom 28. September 2020 waren noch mehr als 80 Prozent der Kreisfläche als potenzielle Standorte ausgewiesen worden. Der Kreis Borken setzte sich frühzeitig kritisch mit dieser Einstufung auseinander und wertete die verfügbaren Bohrungsdaten auf 40 DIN-A4-Seiten aus. Dabei zeigte sich, dass die angenommenen Ton- und Salzgesteine unter anderem nicht in der erforderlichen Mächtigkeit und Reinheit vorliegen. Auch der Geologische Dienst NRW nahm hierzu Stellung.
Mit einer umfangreichen Stellungnahme vom 19. August 2021 wies die Kreisverwaltung gegenüber der BGE zudem auf weitere geologische Risiken hin. Dazu zählten mögliche Methangasbildung, Auswirkungen künftiger Eiszeiten, ein möglicher Meeresspiegelanstieg und tektonische Unsicherheiten. Die Stellungnahme wurde von Landrat Dr. Kai Zwicker sowie den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aller Kommunen im Kreis Borken unterzeichnet.
Im aktuellen Endlagersuche-Navigator werden die betreffenden Bereiche nun den Kategorien C („wenig geeignet“) und D („ungeeignet“) zugeordnet. Als Gründe nennt die BGE unter anderem die unzureichende Mächtigkeit der Gesteine und die Wechsellagerung mit ungeeigneten Wirtsgesteinen. Der aktuelle Arbeitsstand ist unter https://navigator.bge.de einsehbar.
Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es in der BGE-Pressemitteilung „Die Endlagersuche wird konkreter“ auf www.bge.de.



