Füttern verboten – Städtische Maßnahmen zur Eindämmung der Gänsepopulation
Gänsemanagement – Stark wachsende Anzahl der Wildgänse wird zunehmend zum Problemfall
BORKEN | pd | Seit einigen Jahren breiten sich Wildgänse zunehmend immer weiter aus – auch in Borken. Die Gänsepopulation ist in den Bereichen rund um das Naherholungsgebiet Pröbstingsee und den angrenzenden Feldern sowie in den Bereichen Neumühlenallee und Schönstatt Aue stark gewachsen. Dieses Populationswachstum war in der Vergangenheit auch schon Thema im Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft und Digitalisierung der Stadt Borken. Um die Population einzudämmen, hat die Stadt Borken bereits verschiedene Maßnahmen durchgeführt:
Rund um das Naherholungsgebiet Pröbstingsee wurden unter anderem mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Borken verschiedene Möglichkeiten und Maßnahmen zum sogenannten „Gänsemanagement“ abgestimmt. Den Kern bildet dabei ein mehrstufiges Konzept zur Vergrämung der Tiere. So wird seit Juni 2023 ein Grünstreifen in Gewässernähe nicht mehr gemäht, um dadurch den Lebensraum für Gänse unattraktiv zu gestalten, da sie in der Regel gemähte und gedüngte Wiesen bevorzugen. Zudem hat eine hohe Vegetation in Gewässernähe eine Barrierewirkung für die Tiere, da unter anderem die Sichtbeziehungen zum Gelege eingeschränkt werden.
Auch Bürgerinnen und Bürger können einen Teil beitragen: Insbesondere bittet die Stadt Borken alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Erholungssuchenden, die Gänse nicht zu füttern. „Das Füttern ist zum einen schädlich für wildlebende Tiere und zum anderen leidet die Wasserqualität am Pröbstingsee durch die Verkotung“, betont Borkens Technischer Beigeordneter Jürgen Kuhlmann. Zusätzlich werden die Wege, Spielplätze und Liegewiesen durch den Gänsekot verunreinigt. Insbesondere Brot kann von den Tieren nicht verwertet werden. Im schlimmsten Fall kann eine Fütterung für die Gänse daher tödlich enden.
Füttern der Wilgänse verboten
Darüber hinaus entsteht durch das Füttern insgesamt eine Lockwirkung. „Die Tiere werden zutraulicher und verdrecken zunehmend Bereiche, die auch von Menschen genutzt werden“, macht Kuhlmann deutlich. Außerdem belasten Futterreste sowie der Kot der angelockten Tiere das Gewässer und es besteht die Gefahr, dass Ratten angelockt werden. „Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Füttern von Gänsen – aber auch anderen Wasservögeln – aus diesen Gründen im gesamten Stadtgebiet verboten ist“, weist Kuhlmann auf die ordnungsbehördliche Verordnung hin. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld in Höhe von 60 bis 250 Euro geahndet werden.
Um das „Gänsemanagement“ in Borken weiter voranzutreiben, beobachtet die Stadtverwaltung die Gänsepopulation und das Wirken der verschiedenen Maßnahmen über einen längeren Zeitraum. In Zukunft sollen die Ergebnisse evaluiert und gegebenenfalls weitere Vergrämungsmaßnahmen durchgeführt werden. „Unter anderem könnte eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um die Entwicklung der Gänsepopulation zu steuern“, nennt Jürgen Kuhlmann eine weitere Vorgehensweise, die zum Tragen kommt, sofern die anderen Maßnahmen die Situation nicht verbessern. Die Maßnahmen erfolgen grundsätzlich und ausschließlich unter Berücksichtigung der naturschutz- und artenschutzfachlichen Aspekte.