Kreisverwaltung zwischen den Feiertagen nur mit eingeschränktem Dienstbetrieb

Kreisverwaltung zwischen den Feiertagen nur mit eingeschränktem Dienstbetrieb
Kreishaus Borken - Foto © Kreis Borken
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Weihnachten & Silvester/Neujahr geschlossen

KREIS BORKEN | pd | Das Kreishaus in Borken sowie die Nebenstellen der Kreisverwaltung in Ahaus, Bocholt, Gescher, Gronau, Rhede und Stadtlohn bleiben an Heiligabend und den beiden Weihnachtsfeiertagen sowie Silvester/Neujahr geschlossen. In den Tagen dazwischen, also vom 27. bis zum 29. Dezember 2023, wird es nur einen eingeschränkten Dienstbetrieb geben. Der Kreis bittet daher darum, in dieser Zeit Kontaktaufnahmen aufs Nötigste zu beschränken. Persönliche Besuche sind – wie sonst auch – nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


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