Bezirksregierung Münster informiert – Unterrichtspflicht bei Sturm, Glatteis, Schnee oder Starkregen

Bezirksregierung Münster informiert – Unterrichtspflicht bei Sturm, Glatteis, Schnee oder Starkregen
Wintereinbruch © by mhs
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Muss mein Kind in die Schule?

NRW | pd | Gerade in der Winterzeit kann der Schulweg witterungsbedingt mit Risiken für die Schülerinnen und Schüler verbunden sein. Immer wieder taucht dann die Frage auf, ob ein Kind trotz extremer Wetterlage zur Schule kommen muss oder ob es auch zuhause bleiben kann, wenn die Witterungsverhältnisse, wie zurzeit zum Beispiel häufig in Folge von Glatteis, ein zu hohes Risiko für Unfälle darstellen. Die Antwort auf die Frage, ob ein Kind zur Schule muss und wer über Distanzunterricht oder andere Maßnahmen entscheidet, gibt der Unwetter-Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung NRW (MSB), der am Ende dieses Textes zu finden ist.

Grundsätzlich ist es so, dass die Bezirksregierungen in NRW und das MSB unmittelbar Meldungen über extreme Witterungsverhältnisse vom Deutschen Wetterdienst (DWD) erhalten. Das kann bei Starkregen, schweren Sturm- bis hin zu Orkanböen, schweren Gewittern, starkem Schneefall oder Glatteis der Fall sein. Auf Grundlage dieser Meldungen in Verbindung mit den Empfehlungen des DWD entscheidet das Krisenmanagement der jeweiligen Bezirksregierung nach Rücksprache mit dem Schulischen Krisenbeauftragten des MSB, ob das Ruhen des Unterrichts in Präsenz für eine betroffene Region angekündigt werden soll.


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Wenn ein Unwetter das ganze Bundesland NRW betrifft, kann das MSB auch über ein landesweites Ruhen des Unterrichts in Präsenz entscheiden. Für Schülerinnen und Schüler, die trotz eines eventuellen Ausfalls des Präsenzunterrichts in der Schule erscheinen, ist eine angemessene Betreuung in der Schule zu gewährleisten. So haben Lehrkräfte, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, ihren Dienst in der Schule anzutreten.

Ersatzschulen und Ergänzungsschulen empfiehlt das MSB, sich entsprechend des für öffentliche Schulen festgelegten Ausfalls von Unterricht in Präsenz zu verhalten.

Weiterhin gilt jedoch auch, dass die Eltern für ihr Kind entscheiden, ob der Schulweg zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können die Eltern also morgens für sich entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In solchen Fällen ist die Schule jedoch zu informieren.

Weitergehende Informationen zu dem Thema finden Sie auch auf der Homepage des MSB (www.schulministerium.nrw/extreme-witterung).

Den Unwetter-Erlass finden Sie unter dem folgenden Link: BASS 2023/2024 – 18-29 Nr. 9 Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und extremen Wetter-Ereignissen (schul-welt.de)


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