Radwegebau an der L572 (Rheder und Gronauer Str.) zwischen Burlo und Rhede nicht vor 2026
Lückenschluss zwischen Vardingholt und Burlo soll nicht vor Ende 2026 fertiggestellt sein
BURLO | bd | Im Dezember 2022 wurde das Teilstück der L527 zwischen Oeding und Burlo nach umfangreichen Umbaumaßnahmen und Querschnittsverbreiterungen der Öffentlichkeit übergeben (BD berichtete). Zu diesem Zeitpunkt wurde vom zuständigen Träger Straßen.NRW angekündigt, dass die Landesstraße im weiteren Verlauf zwischen Burlo und Rhede nach gleichem Vorbild weiter ausgebaut werden soll. Diese Maßnahme sei ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Radverkehrs und solle zeitnah erfolgen, so Straßen.NRW-Regionalleiter Manfred Ransmann.
Tatsächlich ist nach Auffassung vieler Bürgerinnen und Bürger der Bau eines „sicheren Radweges“ zwischen den Gemeinden Burlo und Rhede dringend geboten. Wer jemals das rund 9 Kilometer lange Teilstück (Rheder Straße und im weiteren Verlauf Gronauer Straße) der L572 zwischen dem Ortskern Burlo bis zum Ortseingang Rhede mit dem Fahrrad befahren hat, wird bestätigen, dass dies mangels geeigneten Radweges kaum gefahrlos möglich ist. Insofern warten die Anwohner beider Gemeinden auf den zugesagten Ausbau. Zwischenzeitlich vermuteten einige Anwohner, die Planungen seien aufgrund fehlender Finanzmittel langfristig „auf Eis gelegt“ worden.
Dies bestätigte Straßen.NRW nun auf BD-Anfrage nicht. Demnach sehen die Planungen vielmehr vor, im Anschluss an den seit einigen Monaten andauernden Kreisverkehrbau in der Ortslage Rhede (Wissingkamp/Gronauer Straße/Burloer Str.) eine Querschittsverbreiterung der Gronauer Straße bis nach Vardingholt vorzunehmen. Diese Baumaßnahme solle seitens der Stadt Rhede erfolgen. „Bei Straßen.NRW laufen parallel dazu die Planungen für den dann letzten verbleibenden Abschnitt zwischen Vardingholt und Burlo. Eine Realisierung dieses letzten Abschnitts ist für 2026 vorgesehen, so dass nach jetzigen Planungen voraussichtlich Ende 2026 eine lückenlose Geh- und Radwegverbindung bestehen wird,“ heißt es in der Erklärung von Straßen.NRW.
Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt dem Radverkehr de facto nur das Ausweichen auf Nebenstrecken und die Inkaufnahme von längeren Wegstrecken.