Stadt Borken kündigt Kanalsanierungen in Burlo und Gemen an

Stadt Borken kündigt Kanalsanierungen in Burlo und Gemen an
Baustelle - Symbolbild

Zeitraum: 14. Oktober bis 13. Dezember 2024

BURLO | pd | Die Stadt Borken überprüft aufgrund gesetzlicher Vorgaben regelmäßig die öffentliche Kanalisation. Die hierbei festgestellten Schäden müssen innerhalb vorgegebener Fristen saniert werden. Zwischen Montag, 14. Oktober 2024, und Freitag, 13. Dezember 2024, werden daher Kanalsanierungsarbeiten im Auftrag der Stadt Borken ausgeführt.

Die Sanierung der 23 Kanalhaltungen in den Ortsteilen Burlo und Gemen erfolgt bei dieser Maßnahme nicht in offener Bauweise, sondern kann an diesen Stellen grabenlos in „geschlossener Bauweise“ mittels Schlauchlinerverfahren durchgeführt werden. Bei dem hier eingesetzten Verfahren wird ein mit Harz getränkter Synthesefaserschlauch über den Kanalschacht in die zu sanierende Kanalhaltung mittels Druck inversiert und aufgestellt. Im Nachgang wird der Schlauchliner mit Hilfe von Wasserdampf ausgehärtet, der am Ende der Sanierungsstrecke über eine sogenannte Dampfmine den Kanal wieder verlässt. Der austretende Wasserdampf kann einen leichten Harzgeruch aufweisen, ist jedoch gesundheitlich unbedenklich.

In Burlo sind die Straßen „Borkener Straße“, „Dunkerstraße“, „Fahrenbrink“, „Gehlingbülten“, „Grünstraße“, „Klosterdiek“, „Mönch-Siegfried-Straße“ und „Oblatenstraße“ betroffen. In Gemen die Straßen „Ritterstraße“ und „Theilkamp“.


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Während der Durchführung des Schlauchlinerverfahrens und auch bei der noch im Anschluss stattfindenden Sanierung der Anschlussstutzen im Hauptkanal werden die Hausanschlussleitungen kurzfristig für einige Stunden außer Betrieb gesetzt. In dieser Zeit sollte kein Abwasser durch die betroffenen Haushalte eingeleitet werden. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner werden darüber im Vorfeld auch durch die ausführenden Firmen informiert.

Die Verfahren der „geschlossenen Bauweise“ werden vermehrt aufgrund ihrer Wirtschaftlichkeit eingesetzt und können zum Großteil ausschließlich über die vorhandenen Kanalschächte ausgeführt werden. Darüber hinaus wird für die Anwohnerinnen und Anwohner die Belästigung durch die Bautätigkeiten (Lärm und Schmutz) auf ein Minimum reduziert. Der erforderliche Baustellenbetrieb kann allerdings trotzdem zu kurzfristigen Verkehrsbehinderungen führen.

Quelle: Stadt Borken


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