Wichtige Hinweise: Notfall-Infopunkte im Kreis Borken – Ausweitung der Leistungen
Örtliche Standorte im Kreisgebiet und weitere Informationen können im Web abgerufen werden
KREIS BORKEN | pd | Das Schneechaos im Jahr 2005, der Sturm im Frühjahr 2022 oder auch technische Störungen – verschiedene Katastrophenlagen können zu einem Stromausfall führen. Die Festnetztelefone fallen sofort aus. Nach einigen Stunden funktionieren bei großflächigem Stromausfall auch das Mobilfunknetz sowie das mobile Internet nicht mehr. Das hat zur Folge, dass Notrufe über die 112 die Kreis-Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst sowie über die 110 die Kreispolizeibehörde Borken nicht mehr erreichen, es können keine Rettungsmittel mehr entsandt werden. Auch Informationen zur aktuellen Lage können nicht mehr über das Internet und die Social-Media-Kanäle an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben werden. Für diesen Fall gibt es seit 2022 in allen 17 Städten und Gemeinden im Kreisgebiet insgesamt 50 Anlaufstellen – sogenannte Notfall-Infopunkte (NIP) – die im Katastrophen- und Großeinsatzfall bei gegebener Notwendigkeit kurzfristig aktiviert werden können. Das Konzept der NIP wurde jetzt ausgeweitet: Zum einen sind weitere Standorte hinzugefügt worden. Zum anderen wird ab sofort zwischen einem Basis NIP und einem Erweiterten NIP unterschieden.
An Basis Notfall-Infopunkten (Stufe 1) können Notfallmeldungen für Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei abgesetzt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort übermitteln diese dann per Funk an die Leitstelle. Außerdem gibt es dort jeweils Informationen zur aktuellen Lage.
Durch einen längeren Stromausfall können aber weitere akute Gefahren für Leib oder Leben entstehen, wenn beispielsweise Beatmungsgeräte nicht mehr aufgeladen, kühlungspflichtige Medikamente nicht gekühlt werden können oder Energie für das Herstellen von Nahrung für Säuglinge fehlt. Deshalb gibt es ab sofort auch in jeder Kommune mindestens einen Erweiterten Notfall-Infopunkt (Stufe 2). Zusätzlich zu den Leistungen der Basis NIP besteht an diesen speziellen Standorten dann die Möglichkeit, eine Notstromversorgung zu nutzen. Damit können lebensnotwendige medizinische Leistungen (Kühlung von lebensnotwendigen Medikamenten oder Aufladung der Ersatzakku für Beatmungsgeräte) sowie die Herstellung von Säuglingsnahrung gewährleistet werden.
Grundsätzlich gilt: Die Notfall-Infopunkte werden nur im Ereignisfall eines großflächigen, andauernden Stromausfalls in einer Kommune aktiviert und sind nicht dauerhaft besetzt. Die NIP sichern mittelfristig ein Grundangebot an Information und (Strom-) Versorgung. Es handelt sich dabei nicht um Betreuungsstellen. Ein längerfristiger Verbleib beziehungsweise eine Betreuung oder Versorgung der Bevölkerung dort ist mangels personeller Ressourcen bei einem großflächigen Stromausfall nicht vorgesehen. Die NIP ersetzen somit keine eigene Vorsorge durch die Bevölkerung für Krisen und Notfälle.
(gültig vom 30.11. bis 14.12.2024) Lagerstraße 5 Tel.: 02862-9081 3170 | |||
(gültig vom 30.11. bis 14.12.2024) Lagerstraße 5 Tel.: 02862-9081 3170 | |
Die genauen Standorte der Notfall-Infopunkte – dargestellt auf einer interaktiven Karte – sind auf https://akut.kreis-borken.de und auf den Internetseiten der 17 Städte und Gemeinden zu finden. Außerdem gibt es dort zum Download für jede Kommune einen Flyer mit allen relevanten Informationen zum Thema Notfall-Infopunkte und einem jeweiligen Ortsplan der betreffenden Kommune.
In diesem Zusammenhang ein wichtiger Hinweis: Wenn die Notfall-Infopunkte erforderlichenfalls besetzt werden, wird – soweit das in der Situation noch möglich ist – darüber über die Internetseiten des Kreises Borken (www.kreis-borken.de und https://akut.kreis-borken.de) und der kreisangehörigen Kommunen, die Kanäle des Kreises und der kreisangehörigen Kommunen in den sozialen Medien (Facebook, Instagram und X) sowie die lokalen Medien (Radio WMW, hiesige Tageszeitungen und ihre jeweiligen Internetangebote) informiert. Andernfalls erfolgen Lautsprecherdurchsagen.
Quelle: Kreis Borken