Positive Entwicklung der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken setzt sich fort
Landrat Dr. Kai Zwicker: „Zahlen sinken weiter.“
KREIS BORKEN | pd | Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen ist im Juni 2026 weiter gesunken. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker jetzt mit. „Die positiven saisonalen Effekte setzen sich fort.“, erklärt Dr. Zwicker. Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat Juni 2026 insgesamt 5.523 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat Mai 2026 ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 79 Personen gesunken. Im Vorjahres-Vergleich zum Juni 2025 hat sich die Zahl deutlich um 817 reduziert. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen im Kreisgebiet ist im Vergleich zum Vormonat ebenfalls gesunken und liegt nun bei 2,4 Prozent (Mai 2026: 2,5 Prozent, Juni 2025: 2,8 Prozent).


Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist ebenfalls zurückgegangen: Sie liegt im Juni 2026 bei 10.604 Personen (-117 Personen gegenüber dem Vormonat). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im Mai 2026 ingesamt 14.814 Personen (-209 gegenüber dem Vormonat) in 7.561 Bedarfsgemeinschaften (-89 gegenüber dem Vormonat) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat sind die Zahlen deutlich zurückgegangen: So gab es im Juni 2025 noch 902 Bedarfsgemeinschaften und sogar 1.188 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mehr. Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.
Die Arbeitslosenquote von 2,4 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.

