Nordrhein Westfalen – Schulbetrieb nach den Herbstferien

Corona-Tests werden fortgeführt – Abschaffung der Maskenpflicht in Aussicht gestellt

(bd) Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn in allen Schulen einschließlich der Grund- und Förderschulen Testungen für Schülerinnen und Schüler, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind, durchgeführt. Für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal gilt dies entsprechend. Darauf weist das Ministerium für Schule und Bildung NRW in einer Schulmail vom heutigen Tage hin.


Testungen insbesondere von Reiserückkehrern
Viele Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen Tätige werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).


Kostenlose Testungen für Kinder und Jugendliche
Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.

Es besteht also auch in den Ferien ein umfängliches Testangebot, gerade auch für die Gruppe der noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen. Ich bitte Sie daher als Schuleiterrinnen und Schulleiter, an alle Eltern und Verantwortlichen den Appell weiterzugeben: Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.

Maskentragepflicht
In gleicher Mail, die von Staatssekretär Matthias Richter gezeichnet ist, wird auch das Ende der Maskentragepflicht in Aussicht gestellt. Dazu heißt es wörtlich: „Gerade in Nordrhein-Westfalen können wir eine stetige Zunahme der Impfquote bei Schülerinnen und Schülern feststellen. Für Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal gilt das ohnehin. Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen.“  
Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten  Coronabetreuungsverordnung soll noch in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien gesteuert werden.
Parallel zu dieser Schulmail und entgegen der Einschätzung der nordrhein-westfälischen Landesregierung zum Thema Abschaffung der Maskentragepflicht an Schulen äußerte sich am heutigen Tage der Direktor des Robert-Koch-Instituts, Lothar Wieler. Im Herbst und Winter sei wegen der Zunahme von Kontakten in Innenräumen auch mit steigenden Infektionszahlen zu rechnen. Man sei wegen des Risikos von Langzeitfolgen – Long Covid – unverändert der Ansicht, dass Kinder entsprechend zu schützen seien.


Klassenfahrten
Zum Thema Klassenfahrten äußert sich das Ministerium wie folgt: „Klassenfahrten
Für die Durchführung von Schul- bzw. Klassenfahrten gilt seit dem Beginn des Schuljahres, dass alle Schulen frei in der Planung und Durchführung solcher Fahrten sind. Im Unterschied zu den beiden vorangegangenen Schuljahren können wir davon ausgehen, dass hierbei in voller Kenntnis der Pandemiebedingungen geplant und entschieden wird. Daher muss die Schule, müssen die Eltern selbst Vorsorge für mögliche Risiken treffen. Dies gilt vor allem auch für den Abbruch von Fahrten wegen eines Infektionsfalls.“
Weitere Informationen dazu werden unter folgender Internetadresse angeboten: http://www.schulministerium.nrw/checkliste-schulfahrten.


Impfungen
Die Landesregierung unterstützt die Impfung von Kindern und Jugendlichen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausdrücklich. Daher sollen Schulen sogenannte aufsuchenden Impfangebote der Schulträger bzw. Gesundheitsämter (zum Beispiel durch mobile Impfteams) im Rahmen des Möglichen unterstützen. „Ein möglicher Unterrichtsausfall kann durch eine gute organisatorische Kooperation von Schule und Gesundheitsbehörde minimiert werden“, so Richter.
Angesichts ihrer pädagogischen Verantwortung soll die Schule den Schülerinnen und Schülern die Bedeutung einer Impfung für den Selbst- und Fremdschutz vermitteln. Gleichzeitig muss aber klargestellt werden, dass die Teilnahme an der Impfung in jedem Fall eine freiwillige Entscheidung bleibt – und auch von der Schulgemeinde als solche respektiert wird.