Niederlande ab Sonntag erneut als Hochrisikogebiet eingestuft

Niederlande ab Sonntag erneut als Hochrisikogebiet eingestuft
Niederlande wird zum Hochrisikogebiet erklärt. Ab kommenden Sonntag müssen Reisende mit einer 10-tägigen Quarantäne rechnen. Foto: BD-Archiv

10 Tage Quarantäne drohen Reiserückkehrern aus dem Nachbarland

(bd) Die Bundesrepublik hat die Niederlande erneut zum Hochrisikogebiet erklärt. Diese Einstufung erfahren auch Belgien, Griechenland und Irland. Somit ergeben sich im grenzüberschreitenden Verkehr zum wiederholten Male strengere Regeln als bisher. Die Pandemieentwicklung in den genannten Staaten ist alles andere als zufriedenstellend. Die Inzidenzwerte steigen dort extrem an. Die Lage in den niederländischen Krankenhäusern gibt ebenfalls Anlass zur Sorge. In vielen Kliniken des Landes laufen die Intensivstationen voll. Nach Bewertung des European Centre for Disease Prevention and Control liegt die aktuelle 7-Tage-Inzidenz in den Niederlanden in fast allen Gebieten zwischen 480 und 959 pro 100.000 Einwohner. Die Regierung unter Ministerpräsident Mark Rutte erwägt für die kommenden Tage  weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemieentwicklung. Einen Teillockdown hatte Rutte bereits verhängt.

Das Auswärtige Amt der Bundesregierung teilt dazu mit: 
Deutschland ist seit dem 4. September 2021 als „gelb“ eingestuft. Reisende ab 12 Jahren aus Deutschland müssen entweder nachweislich geimpft oder genesen sein oder einen negativen PCR- (nicht älter als 48 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen. Nähere Informationen und eine Liste der „sicheren Länder“ bietet die niederländische Regierung.
Die Niederlande unterscheiden zwischen „Hochrisikogebieten“ und „Sehr-Hochrisikogebieten“. Zusätzlich richten sich die jeweiligen Einreiseanforderungen nach einem Farbschema (grün, gelb, orange, rot). Bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet ist ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis erforderlich. Bei Einreise aus einem „Sehr-Hochrisikogebiet“ kann für Genesene und Geimpfte ein zusätzlicher Test notwendig sein (PCR nicht älter als 48 Stunden, Antigen nicht älter als 24 Stunden). Weitere Informationen veröffentlicht die niederländische Regierung.
Außerdem besteht bei Einreise aus einem Sehr-Hochrisikogebiet grundsätzlich eine Quarantänepflicht von zehn Tagen (Ausnahmen für Geimpfte: Freitestung nach fünf Tagen möglich). Weitere Informationen zur Quarantänepflicht veröffentlicht auch hier die niederländische Regierung.


Der Kreis Borken bezieht sich in einer aktuellen Pressemitteilung auf die Erklärungen des Landes NRW und ergänzt:
Wer aus Belgien oder den Niederlanden nach Nordrhein-Westfalen einreist oder nach einem Aufenthalt dort zurückkehrt, muss die folgenden Regeln beachten:

  • Anmeldepflicht: Reisende müssen sich vor ihrer Einreise über das Portal der Bundesregierung anmelden (www.einreiseanmeldung.de) und einen Nachweis über die erfolgreiche Anmeldung mitführen. 
  • Quarantänepflicht: Grundsätzlich gilt eine Quarantänepflicht von zehn Tagen. Wer eine Impfung oder Genesung nachweist, kann die Quarantäne sofort beenden oder muss sie gar nicht erst antreten. Alle anderen Personen können die Quarantäne frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Testergebnis beenden. Für Kinder unter zwölf Jahre endet die Quarantäne automatisch nach fünf Tagen.
  • Nachweispflicht: Schon bei Grenzübertritt müssen Einreisende einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung, oder ein negatives Testergebnis (Schnelltest oder PCR-Test) mitführen.

Für den so genannten „kleinen Grenzverkehr“ gelten einige Ausnahmen von diesen Regeln. So entfällt für Grenzpendler und Personen, die sich für weniger als 24 Stunden in den Niederlanden aufgehalten haben oder für weniger als 24 Stunden nach Deutschland einreisen, die Anmelde- und Quarantänepflicht. Die Nachweispflicht bei Einreise besteht weiterhin. Für nicht geimpfte oder genesene Personen genügen in diesem Fall aber zwei Testungen pro Woche.Für Verwandtenbesuche von weniger als 72 Stunden im Nachbarland besteht ebenfalls keine Anmelde- und Quarantänepflicht. Ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis muss aber dennoch bereits bei Einreise vorgelegt werden.