Stadt Borken – Besuch der Verwaltung nur mit 3G-Nachweis
Anliegen nach Möglichkeit per Telefon, Mail, Brief, per Einwurf von Unterlagen oder persönlich abhandeln
(pd) Im Rahmen der Corona-Pandemie hat sich die Stadtverwaltung Borken bereits frühzeitig dazu entschlossen, persönliche Gespräche und Dienstleistungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung anzubieten. Ab Donnerstag, 2. Dezember 2021, ist der Zutritt zum Rathaus und zur Nebenstelle des Bürgerbüros in Weseke zudem nur unter Einhaltung der „3G-Regelung“ (Geimpft, Genesen, Getestet) möglich. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen und unaufgefordert vorzuzeigen.
Im Besuchsverkehr wird damit das umgesetzt, was für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung bereits seit der vergangenen Woche verbindlich gilt. Mit diesen Regelungen soll die Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung gewährleistet und die Gefahr einer Weiterverbreitung des Coronavirus beispielsweise in Wartezonen verhindert werden.
Terminabsprachen können direkt mit den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder online für Dienstleistungen im Bürgerbüro unter https://borken.de/buergerservice/terminservice vereinbart werden.
Beim Besuch des Rathauses und der Nebenstelle bittet die Stadtverwaltung zudem darauf zu achten, die aktuell geltenden Corona-Regelungen zu beachten. Dazu zählt unter anderem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Die Stadt Borken weist außerdem darauf hin, dass in städtischen Gebäuden wie dem FARB Forum Altes Rathaus Borken und der Stadthalle Vennehof weiterhin die 2G-Regel (Geimpft, Genesen) gilt. Dies ergibt sich aus der aktuellen Coronaschutz-Verordnung.