Kommunale Impfstelle – Weitere Termine aufgrund hoher Nachfrage

Kommunale Impfstelle – Weitere Termine aufgrund hoher Nachfrage
Symbolbild

Freie Kapazitäten können auch über die Chayns-App abgefragt werden

(pd) Aufgrund der hohen Nachfrage hat sich die Stadtverwaltung Borken, die in Kooperation mit dem Kreis Borken die Impfstelle in der Stadthalle Vennehof betreibt, dazu entschlossen, kurzfristig weitere Impftermine freizuschalten. Da die Kapazitäten während der üblichen Öffnungszeiten – dienstags bis donnerstags von 16 bis 20 Uhr, freitags von 15 bis 20 Uhr sowie samstags von 9 bis 16 Uhr – in dieser Woche schnell ausgeschöpft waren, werden kurzfristig darüberhinausgehende Termine am Donnerstag und Freitag, 2. und 3. Dezember 2021, jeweils in der Zeit von 9 bis 13 Uhr angeboten.
Freie Termine können online unter www.corona.chayns.de eingesehen und reserviert werden.
Die Impfungen finden weiterhin im Mölndalsaal in der Stadthalle am Vennehof statt. Als Impfstoff steht ausschließlich BioNTech zur Verfügung. Die Stadt Borken bittet Besucherinnen und Besucher der Impfstelle, als besonderen Schutz möglichst FFP2-Masken zu tragen.
Bei speziellen Fragen zum Umgang mit der Terminreservierung über chayns steht montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr die “Impf-Hotline” der Stadt Borken telefonisch unter 02861/939-888 zur Verfügung.

Impfung in der kommunalen Impfstelle:Geimpft werden können Personen ab 12 Jahren. Erstimpfungen, erforderliche Zweitimpfungen und Auffrischungen (Booster-Impfungen) für Personen, deren letzte Covid-Impfung sechs Monate her ist, sind in der kommunalen Impfstelle der Stadt Borken möglich. Bei Personen, die mit Johnson&Johnson geimpft wurden, kann eine Auffrischung mit dem Impfstoff von BioNTech nach vier Wochen erfolgen.
Mitzubringen sind, falls vorhanden, der Impfpass und die Gesundheitskarte beziehungsweise ein Lichtbildausweis. Zudem muss die ausgefüllte Einwilligungserklärung mitgebracht werden. Diese ist unter folgendem Link zu finden: www.borken.de/einwilligungserklaerung.