Stadt Borken vergibt Freikarten für das „Neujahrskonzert“
Teilnahme per E-Mail, telefonisch oder per Post / 2G-Nachweis erforderlich
BORKEN | (pd) Von bekannten Walzern bis hin zu mitreißenden Melodien: Mit einem bunten Mix aus prominenten Stücken möchten das Orchester „festival:philharmonie westfalen“ und Dirigent Martin Zlabinger das neue Jahr am Freitag, 7. Januar 2022, um 20 Uhr im Rahmen ihrer Neujahrstournee in Borken begrüßen. Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport der Stadt Borken hat im November 2021 erneut die Unterstützung der Konzertreihe der „musik:landschaft westfalen“ in Borken für zwei Konzerte im Jahr 2022 beschlossen. Im Rahmen der städtischen Unterstützung hat die Stadt Borken Sponsorentickets erworben, die nun zu jeweils zwei Karten an die Bevölkerung verteilt werden.
Wer Karten für das Konzert Anfang Januar in der Stadthalle Vennehof erhalten möchte, muss in Borken wohnen und seinen Namen (Vor- und Nachname) sowie seine Anschrift angeben. Interessierte können per E-Mail, telefonisch oder schriftlich teilnehmen:
Eine E-Mail an veranstaltungen@borken.de mit dem Betreff „Freikarte Neujahrskonzert“ senden, oder sich telefonisch unter Tel. 02861/939-0 anmelden, oder sich schriftlich mit einem Brief oder einer Postkarte mit dem Betreff „Freikarte Neujahrskonzert“ an die Stadt Borken, Im Piepershagen 17, in 46325 Borken wenden.
Einsendeschluss ist Montag, 20. Dezember 2021, um 23.59 Uhr. Die Karten werden im Anschluss und nach Verfügbarkeit per Post zugestellt. Je Person werden zwei Freikarten vergeben. Eine öffentliche Bekanntgabe der Namen erfolgt nicht. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Kartenvergabe verwendet und anschließend gelöscht. Bei dem Gewinnspiel ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Zum Thema Datenschutz gelten auch die Richtlinien der Stadt Borken unter folgendem Link: www.borken.de/datenschutz.
Reguläre Tickets sind im Büro der Musiklandschaft Westfalen unter der Tickethotline 02861/703 85 86 erhältlich. Bei dem Konzert gilt 2G-plus: Akteurinnen und Akteure sowie Besucherinnen und Besucher müssen zum einen die 2G-Regel (geimpft, genesen) erfüllen und zusätzlich einen aktuellen Nachweis eines Corona-Schnelltests (max. 24 Stunden alt) beziehungsweise eines PCR-Tests (maximal 48 Stunden alt) vorzeigen. Die Hinweise der Musiklandschaft Westfalen sind im Falle möglicher kurzfristiger Änderungen zu beachten.