Kreis Borken – Mehrere Versammlungen von Corona-Gegnern trotz rasant steigender Infektionszahlen
7-Tage-Inzidenz im Kreis mittlerweile bei 1.053,2 – Zuwachs von 806 Neuinfektionen
KREIS BORKEN | pd/bd | Die Anzahl der Neuinfektionen mit dem COVID-19-Virus legt bundesweit erneut deutlich zu. Für den Kreis Borken meldet das Robert-Koch-Institut nun erstmals einen Inzidenzwert jenseits der 1.000er-Marke. Ungeachtet dieser rasanten Entwicklung gab es auch am Donnerstagabend in der Bocholter Innenstadt zwei Versammlungen statt: Eine Versammlung war angemeldet und fand stationär vor dem Historischen Rathaus statt. In der Spitze nahmen hier bis zu 34 Personen teil, die gegen die nicht angemeldete Versammlung der Kritiker der Corona-Maßnahmen demonstrierten.An der nicht angemeldeten Versammlung, die in Form eines Aufzuges durch die Innenstadt durchgeführt wurde, nahmen circa 230 Personen teil. Diese wurden durch die Polizei über Lautsprecherdurchsagen darauf hingewiesen, dass die als „Spaziergang“ deklarierte Veranstaltung als nicht angemeldete Versammlung eingestuft wurde. Ein Versammlungsleiter gab sich nicht zu erkennen.
Etwa 50 Prozent der Versammlungsteilnehmer trugen eine gemäß der Coronaschutzverordnung NRW vorgeschriebene Maske. Auf die Maskenpflicht wiesen Polizei und Ordnungsamt zudem während des Aufzugs mehrfach hin.
Die Polizei begleitete die Versammlung, die friedlich verlief und sich gegen 20.00 Uhr auflöste. Die Kreispolizeibehörde Borken wurde durch Kräfte der Bereitschaftspolizei bei dem Einsatz unterstützt.
Das Ordnungsamt der Stadt Bocholt begleitete die Versammlung in eigener Zuständigkeit (Infektionsschutzgesetz) ebenfalls und bat die Polizei bei der Verfolgung von Verstößen gegen die Maskentragepflicht um Amtshilfe. In 29 Fällen stellten die Einsatzkräfte Personalien fest, um die Ordnungswidrigkeiten verfolgen zu können.
Etwa zeitgleich versammelten sich in Rhede circa 30 Kritiker der Corona-Maßnahmen zu einem Aufzug. Auch diese Versammlung war nicht angemeldet und gegenüber der Polizei gab sich kein Versammlungsleiter zu erkennen. Die Polizei begleitete die friedlich verlaufende Versammlung.
In den Fällen der beiden Aufzüge wurden Verfahren eingeleitet, da die nicht erfolgte Versammlungsanmeldung eine Straftat darstellt.