Energiekosten – Massive Belastung der Haushaltskassen durch Strom- und Gaspreisanstieg
So sollten Verbraucher jetzt reagieren
JOURNAL | pd | Die Strompreise sind auf Rekordhoch. Die Analysen des Verbraucherportals StromAuskunft.de zeigen, dass Verbraucher aktuell in der Grundversorgung 40,01 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich Strom damit um 5,30 Cent pro kWh bzw. 15,27 Prozent verteuert. Damit zahlt ein 2-Personen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh 185 Euro mehr für Strom.
Noch größer ist der Anstieg bei den Strompreisen außerhalb der Grundversorgung. Hier zahlten Kunden beim günstigsten Anbieter vor einem Jahr nur 23,39 Cent pro Kilowattstunde. Aktuell liegen die Kosten bei 37,27 Cent, was einem Preisanstieg von 60 Prozent entspricht. Für einen 2- Personen Haushalt sind das Zusatzkosten von 483 Euro.
Bei Gas fallen die Preiserhöhungen noch deutlich größer aus. Ein Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh zahlt im Schnitt knapp 15 Cent pro kWh bzw. 3000 Euro pro Jahr. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Gaspreise damit verdoppelt, d.h. Neukunden zahlen jetzt 1500 Euro mehr pro Jahr für Gas.
Dadurch sind Millionen von Haushalten und Gewerbekunden in Deutschland von teils drastischen Strom- und Gaspreiserhöhungen betroffen. Strom- und Gasrechnungen belasten somit in zunehmendem Maße die Haushaltskassen. Verbraucher sehen sich nach einer Kündigung durch Strom- oder Gaslieferanten in einer eher ausweglosen Situation und müssen in vielen Fällen die teueren Grundversorgungstarife der örtlichen Energieversorger hinnehmen.
Doch nach wie vor lohnen sich Preisvergleiche und die Suche nach alternativen Anbietern, beschreibt das Verbraucherportal StromAuskunft.de. Um die steigende Kostenlast zumindest abzumildern, wird Verbrauchern empfohlen, ihren Strom- und Gastarif im Blick zu halten und Schreiben mit einer Preiserhöhung genau zu lesen. Da Neutarife aktuell sehr viel teurer als noch vor einem Jahr sind, kann es sein, dass Kunden mit einer moderaten Preiserhöhung weniger zahlen, als wenn sie den Anbieter wechseln.
Fällt die Preiserhöhung allerdings hoch aus, so sollten Kunden dagegen Einspruch erheben und von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen, dann sollten Sie flexibel bleiben und auf kurze Laufzeiten – maximal 12 Monate – achten.
Das Portal bietet dazu einen TÜV-geprüften Wechselservice für Strom und Gas an. Auch andere Portale wie check24.de oder verifox.de helfen bei der Suche nach günstigeren Alternativen. Doch Achtung: Sie haben einen langfristigen Vertrag und keine oder nur eine moderate Preiserhöhung erhalten? Der Wechsel des Anbieters lohnt sich dann wohl eher nicht.