Verbrennen von Schlagabraum / Private Brauchtumsfeuer / Osterfeuer

Verbrennen von Schlagabraum / Private Brauchtumsfeuer / Osterfeuer
Von Vereinen und Gruppierungen durchgeführte Osterfeuer sollen ermöglicht werden - Foto: BD-Archiv mhs

Hinweis der Stadtverwaltung Borken

BORKEN | pd | Die Stadtverwaltung Borken weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass das Verbrennen von Schlagabraum in Form eines Nutzfeuers nur noch bis zum 28. Februar zulässig ist. Für die Durchführung eines Nutzfeuers ist eine vorherige Anmeldung per E-Mail an ordnungsamt@borken.de notwendig. Anzugeben ist dabei der beabsichtige Zeitpunkt sowie die genaue Örtlichkeit des Feuers.

Private (Brauchtums-)Feuer am Osterwochenende sind aufgrund eines politischen Beschlusses zukünftig nicht mehr zulässig. Es ist beabsichtigt, dass an Ostern stattdessen einzelne Osterfeuer in den Ortsteilen stattfinden, die durch Vereine oder ähnliche Gruppierungen organisiert und verantwortet werden (vorbehaltlich der Zulässigkeit aufgrund bestehender Corona-Schutzvorschriften). Dazu geht nach Auskunft von Pressesprecherin Julia Lahann die Stadt Borken auf die Vereine aktiv zu, um Verfahrensweisen rechtzeitig abzusprechen.