Hochwasserschutz im Kreis Borken – Bisame und Nutrias stellen kreisweit eine Gefährdung dar
Nächste Bisam- und Nutriafangschulung für das Frühjahr geplant / Anmeldungen möglich
KREIS BORKEN | pd | Bisame und Nutrias stellen kreisweit eine Gefährdung für den Hochwasserschutz an Dämmen und Böschungen der Fließgewässer dar. Der Fang der Tiere ist daher eine wichtige Aufgabe der Wasser- und Bodenverbände. Der Kreis Borken führt dazu regelmäßig Schulungen zum Bisam- und Nutriafang durch – die nächste findet nun im Frühjahr 2022 statt. Ein genauer Termin wird je nach Entwicklung der Corona-Situation baldmöglichst bekanntgegeben. Die Schulung erfolgt dann unter den entsprechenden Coronaschutz-Vorgaben. Im Rahmen dieser Schulung im Borkener Kreishaus geht es insbesondere um die Grundsätze des tierschutzgerechten Fangs. Außerdem gibt es Informationen darüber, welche arten-, naturschutz- und wasserrechtlichen Belange zu beachten sind. Um den Sachkundenachweis gemäß § 4 Tierschutzgesetz zu erhalten, besteht die Schulung aus einem theoretischen Teil mit schriftlicher Erfolgskontrolle sowie einem Praxisteil.
Anmeldungen zur kostenlosen Schulung nimmt Jessica Mach vom Fachbereich Natur und Umwelt (Tel. 02861/681-7124) entgegen, bei ihr gibt es auch weitere Informationen.
Zum Hintergrund:
Bisame und auch Nutrias sind Nagetierarten, die große Schäden anrichten können. Eine Bekämpfung ist schon deshalb erforderlich, da diese nicht heimischen Tiere hier kaum natürliche Feinde haben. Ohne Fressfeinde können sich die sogenannten invasiven Arten ausbreiten. Sie gefährden dadurch die biologische Vielfalt, andere Tier- und Pflanzenarten und damit auch die heimischen Ökosysteme. Bisame und Nutrias graben Wohnhöhlen in den sandigen Untergrund an den Gewässern. Das kann dazu führen, dass Uferböschungen abrutschen und Hochwasserschutzdeiche instabil werden. Zudem können auf diese Weise auf landwirtschaftlichen Flächen in der Nähe von Fließgewässern schwere Mähgeräte absinken oder die Feldfrüchte selbst von den pflanzenfressenden Nagetieren befallen sein.
Am 1. Januar 2015 ist eine EU-Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft getreten. Die Bisam und Nutria sind in die erste „Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung“ aufgenommen worden.