Förderprogramm „Bunte Gärten“ – Borken stellt finanzielle Mittel zur Verfügung
15.000 Euro sollen Anreize zur Verbesserung der Klimaresilienz schaffen
BORKEN | pd | Auch in diesem Jahr stellt die Stadt Borken Mittel in Höhe von 15.000 Euro zur Umwandlung von Schottergärten und versiegelten Flächen in naturnah gestaltete Gärten zur Verfügung. „Mit unserem Förderprogramm ‚Bunte Gärten‘ möchten wir insbesondere private Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer Anreize zur Verbesserung der Klimaresilienz im gesamten Stadtgebiet setzen“, sagt Stephan Ohlmeier als Leiter des Fachbereiches Bau- und Fördermittelmanagement der Stadt Borken.
Klimaschutzmanager Dominik Tebbe ergänzt: „Bereits heute sind die Auswirkungen des Klimawandels auch im Westmünsterland zu spüren. Ein probates Mittel, um auf die Herausforderungen des Klimawandels zu reagieren, ist gerade in dicht bebauten Siedlungsbereichen die Begrünung und Entsiegelung von Flächen.“ Solche Maßnahmen würden einen Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas leisten und der Entstehung lokaler Wärmeinseln entgegenwirken. Zudem würden entsiegelte und naturnah gestaltete Flächen als dezentrale Zwischenspeicher von Regenwasser fungieren und damit in einem gewissen Maße zur Entlastung der städtischen Kanalisation beitragen.
„Ebenfalls haben Grünflächen eine positive Auswirkung auf die Gesundheit der Bevölkerung und verbessern insgesamt die Aufenthalts- und Lebensqualität“, weiß Dominik Tebbe. Ferner würden Begrünungsmaßnahmen zu einer Stärkung der heimischen Flora und Fauna, der Schaffung weiteren Lebensraums für Insekten und einer Stabilisierung des Ökosystems führen, sodass die Biodiversität gefördert werde.
„Schottergärten und versiegelte Flächen sollen daher so umgewandelt werden, dass sie eine möglichst flächendeckende Vegetation aufweisen, Angebote für Insekten und andere Tiere bieten und das Niederschlagswasser gut versickern kann“, macht Stephan Ohlmeier deutlich. „Der versiegelte Anteil der neu gestalteten Fläche darf maximal zehn Prozent betragen“, fügt er hinzu.
Insbesondere private Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer könnten eine Förderung beantragen. Förderfähig sind unter anderen die Kosten für die Anschaffung von Sträuchern, Stauden, Bäumen und Blühwiesen infolge der Umgestaltung beziehungsweise Entsiegelung, torffreien Mutterboden oder die Entsorgung von Schotter, Kies, Beton und Steinzeug. Die Förderung betrage bis zu 25 Euro je Quadratmeter, ist aber auf 750 Euro begrenzt. Zudem muss ein finanzieller Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der zuschussfähigen Leistungen erbracht werden.
Zur Beantragung genügt es, das auf der Internetseite der Stadt Borken hinterlegte Formular auszufüllen und mit Fotos über die Ist-Situation, einer Skizze oder Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme sowie einer nachvollziehbaren Kostenschätzung einzureichen. Mit der tatsächlichen Umsetzung darf erst nach Erhalt eines positiven Förderbescheides begonnen werden.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden sich in der Förderrichtlinie „Bunte Gärten“ der Stadt Borken unter www.borken.de/foerderprogramme-klimaschutz. Für Rückfragen stehen Stephan Ohlmeier (Telefon: 02861/939-438; E-Mail: stephan.ohlmeier@borken.de) und Heike Rottstegge (Telefon: 02861/939-136. E-Mail: heike.rottstegge@borken.de) gerne zur Verfügung.