Falsches Versicherungskennzeichen mehrfach Anlass zum polizeilichen Einschreiten

Falsches Versicherungskennzeichen mehrfach Anlass zum polizeilichen Einschreiten
Symbolbild

Grüne Schrift auf weißem Grund ist die erforderliche Kombination für ein gültiges Versicherungskennzeichen

BORKEN | pd | Gleich mehrfach hatte die Polizei in den zurückliegenden Tagen damit zu tun, Verkehrsteilnehmer zu überprüfen, die mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen unterwegs waren. Dies meldet die Kreispolizeibehörde am heutigen Tag. Einer der überprüften Fahrzeugführer war in Borken gar mit einem schwarzen Versicherungskennzeichen unterwegs, das bereits am 1. März 2021 die Gültigkeit verloren hatte. In Rhede legten die Beamten gleich zweimal Strafanzeigen in gleicher Sache vor.

Die Polizei weist deshalb nochmals darauf hin, dass jährlich am 01. März ein neues Versicherungsjahr beginnt für Kleinkrafträder, Mofa, Krankenfahrstühle und Elektrokleinstfahrzeuge, also versicherungskennzeichenpflichtige Fortbewegungsmittel. Der Appell: „Bitte kümmern Sie sich um eine neue Versicherung, bevor Sie jetzt losfahren!“ Grüne Versicherungskennzeichen, natürlich mit der gültigen Jahreszahl, sind an den Fahrzeugen anzubringen. Bei Verkehrsunfällen kann es zu horrenden Kosten kommen. Sind Sie nicht korrekt versichert, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

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