Corona-Lockerungen: Für die einen ist es „Irrsinn“ – für die anderen der „Freedom-Day“

Corona-Lockerungen: Für die einen ist es „Irrsinn“ – für die anderen der „Freedom-Day“
Symbolbild

Land NRW mit immer neuen Infektions-Höchstwerten

NRW | bd | Nach Beschluss des Deutschen Bundestags gilt vom heutigen Samstag an ein neues Infektionsschutzgesetz. Angesichts der zunehmenden Anzahl der Corona-Patientinnen und -patienten in den Krankenhäusern verlängert die nordrhein-westfälische Landesregierung viele der bisher geltenden Schutzmaßnahmen der Coronaschutzverordnung bis zum 2. April 2022. Dazu nutzt die Landesregierung die Übergangsregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz.

Maskenregelungen in Innenräumen bleiben bestehen, im Freien entfällt die Maskenpflicht. Für besonders risikobehaftete Einrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten) wurden die im Bundesgesetz jetzt weggefallenen bisher bundeseinheitlichen Vorgaben in der Landesverordnung übernommen.

Für andere Beschränkungen, die bisher in der Landesverordnung geregelt waren, gibt es auch nach Maßgabe der Übergangsregelung des geänderten Infektionsschutzgesetzes keine Rechtsgrundlage mehr, sodass persönliche Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte Personen (private Treffen bisher nur mit eigenem Haushalt oder max. zwei Personen aus einem weiteren Haushalt) sowie Zugangsbeschränkungen für Versammlungen wegfallen. Auch die prozentualen Kapazitätsbegrenzungen und festen Personenobergrenzen für Einrichtungen und Veranstaltungen entfallen, so zum Beispiel für den Besuch von Sportveranstaltungen. Diverse Zugangsbeschränkungen (etwa für Jugendarbeit, Sport im Freien und Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen) werden aufgehoben.

Minister Laumann erklärt: „Wir alle sehnen ein Ende der Pandemie herbei. Leider bekommen aber gerade viele in ihrem Betrieb, im privaten Umfeld oder auch durch eine eigene Infektion mit: Die Pandemie ist nicht vorbei. Deshalb nutzen wir in Nordrhein-Westfalen die uns bis zum 2. April 2022 verbliebenen Möglichkeiten und verlängern viele Schutzmaßnahmen. Gesellschaftliches, wirtschaftliches und kulturelles Leben sind bereits im Wesentlichen normal möglich. Gefährden wir durch ein zu frühes Fallenlassen der verbliebenen Schutzmaßnahmen jetzt nicht die Erfolge der letzten Monate.“

Während der Wegfall der Maskentragepflicht im öffentlichen Raum für viele wie ein Befreiungsschlag wirkt, schüttelt eine nicht minder große Anzahl Bürgerinnen und Bürger den Kopf über den Zeitpunkt, in dem genau diese „Erleichterungen“ eingeführt werden. Die Infektionszahlen lagen während des gesamten Pandemiezeitraums nie höher als aktuell. Im Kreis Borken stagniert der 7-Tage-Inzidenzwert auf einem Niveau von rund 2.200 Neuinfektionen. Dass die hohe Infektionsrate und dadurch bedingte personelle Ausfälle viele Wirtschaftszweige massiv belasten, scheint weder im Bund noch bei einigen Ländervertretern angekommen zu sein. Auch, dass Tag für Tag – so wie in den vergangenen Wochen – zwischen zwei- und dreihundert Menschen mit oder an den Folgen einer Covid-Infektion versterben, scheint kaum noch jemanden wirklich zu beunruhigen. Selbst Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach als mahnende Stimme der Nation hat im Bundestag dem Gesetzesentwurf zugestimmt, der dann einen Tag später auch von den Ländervertretern im Bundesrat ohne Veto durchgewunken wurde. Insofern dürfen nun alle Bürgerinnen und Bürger gespannt sein, ob die wiedergewonnenen Freiheiten langfristig halten, oder ob sie schon bald wieder Schnee von gestern sein werden.

Ab sofort sind in Nordrhein-Westfalen folgende Änderungen wirksam:

  • Keine Kontaktbeschränkungen im Privaten mehr – auch für Ungeimpfte.
  • Die HomeofficePflicht fällt weg und Arbeitgeber entscheiden jetzt selbst über die Regeln in ihren Betrieben.
  • die 3GRegel fällt in vielen Bereichen weg, nämlich bei Angeboten der Jugendarbeit, beim Sport im Freien, bei Versammlungen, bei Trauungen oder bei Feiern in Privaträumen.
  • Keine Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen mehr: Konzerte oder Fußballspiele können wieder vor vollem Haus stattfinden. Die Maskenpflicht in Innenräumen bleibt aber bestehen.
  • Bei Großveranstaltungen, also auch bei Fußballspielen, müssen Ungeimpfte weiterhin einen aktuellen Test vorweisen.
  • Wegfall von Zugangsbeschränkungen und der Maskenpflicht im Freien: Jugendarbeit, Sport im Freien, Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen gehen ab sofort ohne G-Regel. Für Großveranstaltungen, auch Volksfeste, gilt 3G und nicht mehr 2G+.
  • Die Maskenpflicht in Innenräumen bleibt noch zwei Wochen bestehen. Das heißt, in Geschäften, bei Veranstaltungen und auch in den Schulen muss erst mal weiter Maske getragen werden.