Bundeswirtschaftsminister Habeck ruft Frühwarnstufe des „Notfallplans Gas“ aus
Auslöser ist der anhaltende Streit zwischen EU und Russland über die Wahl der Währung zur Bezahlung der Gaslieferungen
BERLIN | pd/bd | Die Folgen des seit dem 24. Februar 2022 andauernden Krieges in der Ukraine werden nun auch in Deutschland zunehmend spürbarer. Neben den Auswirkungen der anhaltenden Flüchtlingsströme, die vor allem die Kommunalverwaltungen belasten und vor gewaltige Probleme stellen, haben Wirtschaft und Verbraucher zunehmend mit rasant steigenden Preisen und teilweise fehlenden Rohstoffen/Produkten zu kämpfen.
Nun hat der Streit zwischen Russland und der EU, ausgelöst durch Forderungen des russischen Präsidenten Wladimir Putins, die Bezahlung von Gaslieferungen nur noch mit russischem Rubel zuzulassen, eine neue Eskalationsstufe erreicht. Jüngsten Äußerungen aus dem Kreml zufolge steht zu befürchten, dass Russland als größter Gaslieferant seine Lieferungen nach Deutschland und in andere EU-Mitgliedsstaaten einstellen könnte, sofern die EU an einer Bezahlung mit US-Dollar oder EURO festhalten sollte. Bleiben die Gaslieferungen aus, tritt der „Notfallplan Gas der Bundesrepublik Deutschland“ in Kraft.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat am heutigen Vormittag – dem Notfallplan folgend – die „Frühwarnstufe Gas“ ausgerufen.
Um auf mögliche Liefereinschränkungen oder -ausfälle vorbereitet zu sein, habe das Ministerium deshalb die Frühwarnstufe ausgerufen, so Habeck im Rahmen seiner Pressemitteilung. Die aktuelle Situation im Gasnetz werde engmaschig beobachtet und bewertet.
Versorgung weiterhin gewährleistet
Die Gesamtversorgung aller deutschen Gasverbraucher ist aktuell weiter gewährleistet. Es ist ausreichend Gas an den Märkten vorhanden. Dies gilt sowohl für Haushaltskunden und soziale Dienste wie Krankenhäuser als auch für Fernwärme, Stromerzeugung sowie die deutschen Wirtschaft. Dennoch ist ab sofort jeder Gasverbraucher – von der Wirtschaft bis zu Privathaushalten – auch gehalten, seinen Verbrauch so gut wie möglich zu reduzieren.
Der „Notfallplan Gas“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d.h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation. Der Notfallplan Gas kennt drei Eskalationsstufen – die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. Die Frühwarnstufe ist gem. Art. 11 Abs. 1 der europäischen SoS-Verordnung dann auszurufen, wenn es konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf gibt, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt.