Eigenheimförderung – Wohnraumförderungsbestimmungen für 2022

Eigenheimförderung – Wohnraumförderungsbestimmungen für 2022
Symbolbild

Online-Chancenprüfer stellt Aussichten dar

KREIS BORKEN | pd | Wer von den eigenen vier Wänden träumt und ein geringes bis mittleres Einkommen hat, sollte sich über die Möglichkeiten der öffentlichen Wohnraumförderung infomieren. Das Land Nordrhein-Westfalen hat nun die neuen Wohnraumförderungsbestimmungen für 2022 veröffentlicht. Das Förderprogramm ebnet den Weg zum eigenen Haus mithilfe von Geldgeschenken in Form von attraktiven Zinskonditionen und Tilgungsnachlässen von 10 Prozent. Interessierte können sich zu dem Programm und den Voraussetzungen der Förderung, bei der Bewilligungsbehörde für den Kreis Borken – Claudia Brune (02861/681-6865) und Werner Hörst (02861/681-6866) – informieren und beraten lassen. Ein von der NRW.Bank erstellter Informationsfilm veranschaulicht, wie das Antragsverfahren zur Eigentumsförderung abläuft: https://youtu.be/OwTcF-E50aA

Wer vorab schon wissen möchte, wie seine oder die eigenen Aussichten auf eine Förderung stehen, kann dies mit dem Chancenprüfer der NRW.Bank selbst online nachsehen: https://www.nrwbank.de/de/themen/wohnen/eigentumsfoerderung.html#chancenpruefer.

Es sind weitere Darlehen möglich mit Tilgungsnachlässen von bis zu 50 Prozent, zum Beispiel für Bauen mit Holz oder Barrierefreiheit. Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie kann gegebenenfalls ein zusätzliches Förderdarlehen bewilligt werden, um das Objekt zu modernisieren. Hierfür wird im Regelfall ein Tilgungsnachlass von 25 Prozent gewährt.