Appell der Stadt Borken anlässlich der Aufhebung der Maskenpflicht und 3G-Kontrollen

Appell der Stadt Borken anlässlich der Aufhebung der Maskenpflicht und 3G-Kontrollen
Symbolbild

Mund-Nasen-Schutz in städtischen Gebäuden

BORKEN | pd | Aufgrund der aktuellen Lockerungen hinsichtlich der Corona-Maßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen entfallen ab Sonntag, 3. April 2022, auch in städtischen Gebäuden wie dem Rathaus, dem FARB und weiteren Nebenstellen, die Maskenpflicht und 3G-Kontrolle bis auf weiteres. Zum eigenen Schutz und zum Schutz der Mitarbeitenden appelliert die Stadtverwaltung Besucherinnen und Besucher dennoch, weiterhin eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen und sich umsichtig zu verhalten.

Terminreservierungen beispielsweise für das Bürgerbüro haben sich bewährt und sind daher weiterhin vorab zu buchen unter www.borken.de/terminservice. So möchte die Stadtverwaltung ihre Funktionsfähigkeit gewährleisten und die Gefahr einer Weiterverbreitung des Coronavirus (z.B. in Wartezonen) auch nach den Lockerungen verhindern.

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