Tierquälerei – wer macht sowas? Stockente in Gronau mit Pfeil beschossen
Pfeil wurde vermutlich mit einer Armbrust abgeschossen
KREIS BORKEN – Gronau | pd | Hin und wieder berichtet die Borkener Polizei über Delikte, die etwas abseits des normal üblichen Polizeialltags angesiedelt sind. Die Rede ist von Straftaten nach dem Tierschutzgesetz, umgangssprachlich auch als „Tierquälerei“ bezeichnet. Einige dieser Fälle weisen dann auch Parallelen auf. So galt im Mai 2020 das Interesse der Polizei und Staatsanwaltschaft einem Schützen in Weseke, der einen unter Naturschutz stehenden Graureiher mit einem Pfeil beschossen und ihn dabei durchbohrt hatte. Dadurch wurde das Tier so schwer verletzt, dass es von seinen Leiden erlöst werden musste. „Leider verliefen die seinerzeit eingeleiteten Ermittlungen nach dem Täter ergebnislos“, berichtet Pressesprecher Thorsten Ohm auf Anfrage unserer Redaktion.
Nun berichtet die Behörde von einem angezeigten Fall in Gronau, bei dem ebenfalls ein Pfeil als Tatwerkzeug eine Rolle gespielt hat.
Vermutlich mit dem Pfeil einer Armbrust verletzt hat ein Unbekannter eine Stockente in Gronau. Über einen Post in sozialen Medien war ein Mitarbeiter einer Tierhilfsorganisation auf das Tier aufmerksam geworden. Der Mann hatte die Ente eingefangen und tierärztlich versorgen lassen. Der genaue Tatzeitpunkt steht nicht fest; das Vorkommnis ereignete sich am Drilandsee, Brechter Weg.
Einmal ganz davon abgesehen, dass Menschen, die Tiere auf diese oder eine andere Art und Weise quälen, offensichtlich ein ernst zu nehmendes, psychisches Problem mit sich herumtragen, ist Tierquälerei keineswegs ein zu verharmlosendes Delikt, sondern nach dem Tierschutzgesetz eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden kann.
Die Polizei bittet um Hinweise an das Kriminalkommissariat in Gronau: Tel. (02562) 9260.