EU-Kommission geht gegen missbräuchliche Klagen gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger vor
Entscheidung der EU-Kommission war lange überfällig
JOURNAL | pd | Heute ergreift die Europäische Kommission Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern vor missbräuchlichen Gerichtsverfahren. „Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“ oder „SLAPP-Klagen“ (strategic lawsuits against public participation) sind eine besondere Form der Belästigung und werden vorrangig gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger eingesetzt, um Äußerungen zu Angelegenheiten im öffentlichen Interesse zu verhindern oder zu sanktionieren.
Die vorgeschlagene Richtlinie umfasst SLAPP-Klagen in Zivilsachen mit grenzüberschreitendem Bezug. Sie ermöglicht es Richtern, offenkundig missbräuchliche Klagen gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger rasch abzuweisen. Außerdem werden Verfahrensgarantien und Rechtsbehelfe wie Entschädigungen und abschreckende Sanktionen gegen missbräuchliche Klagen festgelegt. Die Kommission nimmt auch eine ergänzende Empfehlung an, mit der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, ihre Vorschriften nicht nur in Zivilsachen, sondern auch in innerstaatlichen Fällen und in allen Verfahren, mit den vorgeschlagenen EU-Vorschriften in Einklang zu bringen. Darin werden die Mitgliedstaaten zudem aufgerufen, eine Reihe anderer Maßnahmen – wie Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen – zu ergreifen, um SLAPP-Klagen zu bekämpfen.
Věra Jourová, für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Kommission, erklärte: „Wir haben versprochen, Journalistinnen und Journalisten sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger besser gegen diejenigen zu verteidigen, die sie zum Schweigen bringen wollen. Dies wird mit den neuen Vorschriften erreicht. In einer Demokratie können Reichtum und Macht dürfen Reichtum und Macht nie über die Wahrheit bestimmen. Mit diesen Maßnahmen tragen wir zum Schutz der Menschen bei, die Risiken eingehen und sich zu Angelegenheiten im öffentlichen Interesse äußern – z. B. wenn sie über Anschuldigungen zu Geldwäsche und Korruption, Umwelt- und Klimabelange oder andere Dinge berichten, die uns alle angehen.“
Die Entscheidung der Kommission, seit vielen Jahren von den Verbänden immer wieder gefordert, dürfte europaweit von allen Journalisten und Journalistinnen begrüßt werden.
Die vorgeschlagenen Garantien werden SLAPP-Klagen in Zivilsachen mit grenzüberschreitendem Bezug umfassen. Die Garantien sollen insbesondere Journalisten und Personen oder Organisationen zugutekommen, die sich für die Verteidigung der Grundrechte und einer Vielzahl anderer Rechte einsetzen, z. B. Umwelt- und Klimarechte, Frauenrechte, Rechte von LGBTIQ-Personen, Rechte von Angehörigen einer ethnischen Minderheit, Arbeitsrechte oder religiöse Freiheiten; sie umfassen allerdings alle Personen, die sich öffentlich an Angelegenheiten allgemeinen Interesses beteiligen. Die Garantien sind darauf ausgerichtet, einen Ausgleich zwischen dem Zugang zur Justiz sowie zum Recht auf Privatsphäre und dem Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit zu gewährleisten.