Rücksichtsnahme im Straßenverkehr – Sensibilisierungskampagne im Kreis Borken
Autofahrende müssen beim Überholen von Radfahrern und Radfahrerinnen innerorts 1,5 Meter Seitenabstand einhalten
KREIS BORKEN | pd | Gegenseitige Rücksichtsnahme ist im Straßenverkehr das A und O. Das gilt auch für das Überholen außerorts wie innerorts. „Denn laut Straßenverkehrsordnung müssen Autofahrerinnen und -fahrer, die außerhalb geschlossener Ortschaften Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende überholen wollen, mindestens 2 Meter Abstand einhalten. Innerorts beträgt der Abstand 1,5 Meter“, erklärt Judith Wiltink, Fachabteilungsleiterin Verkehrssicherung und Verkehrsaufklärung des Kreises Borken. Um Bürgerinnen und Bürger im Westmünsterland auf das Thema Seitenabstand hinzuweisen, startet der Kreis Borken nun gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde Borken und der Kreisverkehrswacht eine Sensibilisierungskampagne.
Dazu informieren die Verkehrssicherheitsberatung sowie der Verkehrsdienst der Polizei in den Städten der Wachstandorte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau über das Thema und verteilen rund 1.000 Warnwesten, die speziell für diese Kampagne vom Fachbereich Verkehr des Kreises Borken angeschafft wurden. „Die Warnwesten können beispielsweise von Radfahrerinnen und Radfahrern getragen werden, um Autofahrerinnen und Autofahrer auf das Einhalten des Mindestabstandes hinzuweisen“, sagt Christoph Kortenhorn, Leiter des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde Borken. Nicht selten könne es grundsätzlich bei Überholvorgängen zu brenzligen Situationen kommen, weil die Fahrbahnbreite zu gering ist. „In solchen Situationen bitten wir als Initiatoren der Kampagne, dass Radlerinnen und Radler, vorhandene Möglichkeiten zum Einscheren und Anhalten nutzen, um Autos vorbeifahren zu lassen“, erklärt Judith Wiltink. Auf keinen Fall sollten Personen, die mit dem Fahrrad unterwegs sind, den Grünstreifen aus Ausweichfläche nutzen. Das könne zu Unfällen führen.
Quelle: Kreis Borken