Neuauflage des „Borken Gutschein“ soll kommen

Neuauflage des „Borken Gutschein“ soll kommen
Foto: Stadt Borken

Rat der Stadt Borken stimmte dem Antrag der UWG zu

BORKEN | bd | Wie bereits berichtet, hatte die Borkener UWG-Fraktion unter dem Vorsitz von Brigitte Ebbing einen Antrag zur Abstimmung in den Stadtrat eingebracht, nach dem die Bürger*innen sowie der innerstädtische Handel und die Gastronomiebetriebe mittels einer Neuauflage des „Borken Gutschein“ entlastet werden sollen. Der „Borken Gutschein“ war erstmals zu Beginn der Corona-Pandemie eingesetzt worden und diente gleichermaßen der Entlastung der Bürger*innen als auch der Belebung des innerstädtischen Gewerbes. Die dazu erfoderlichen finanziellen Mittel sollen aus dem Topf bedient werden, der im Haushalt für die Kunsteisbahn bereitgestellt worden war. Nach Vorstellung der UWG können aus den dadurch zur Verfügung stehenden 100.000 Euro die Gutscheine mit 50 Prozent bezuschusst werden.

Diesem Antrag stimmten, so Brigitte Ebbing, bis auf den Vertreter der AfD, alle Fraktionen zu. Bevor der „Borken Gutschein“ letztlich zur Verfügung gestellt werden kann, ist die Zustimmung des städtischen Haupt- und Finanzausschuss nötig. Dieser tagt am 29.11.2022. Bis dahin soll, so Ebbing, auch eine Auswertung darüber vorliegen, ob die Erstauflage des Gutscheins während der Anfangsphase der Pandemie sowohl für den örtlichen Handel, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger die gewünschten, entlastenden Effekte zeigte.

Das Abstimmungsergebnis der Ratsfraktionen spiegelt auch das Ergebnis einer BD-Umfrage wieder, bei der sich 90 Prozent der Teilnehmenden für die Neuauflage des Gutscheins ausgesprochen hatten. 10 Prozent derjenigen, die sich an der nicht repräsentativen Umfrage beteilgt hatten, entschieden sich dagegen und hielten es für sinnvoller, die durch den Kunsteisbahnverzicht freigesetzten Gelder anderweitig zu verwenden.