Bekämpfung von Unfällen unter Beteiligung von Pedelec- und Fahrradfahrenden

Bekämpfung von Unfällen unter Beteiligung von Pedelec- und Fahrradfahrenden
Symbolbild

Kontrollaktion der Borkener Polizei

BORKEN | pd | Der Weg mag bequemer oder kürzer erscheinen – doch wer mit dem Zweirad in der falschen Richtung auf dem Radweg unterwegs ist, nimmt ein hohes Risiko in Kauf. Dennoch stellt dieses Verhalten keinen Einzelfall dar. Das zeigen aktuelle Kontrollen im Raum Borken. Die Direktion Gefahrenabwehr und Einsatz hat in der vergangenen Woche in dem Wachbezirk eine Fahrradkontrollwoche durchgeführt. Diese dient dazu, den nach wie vor verhältnismäßig hohen Unfallzahlen mit Rad- und Pedelecfahrenden entgegenzuwirken. Nicht zuletzt ist das richtige Verhalten im Straßenverkehr von größter Bedeutung für das Vermeiden von Unfällen. Die an fünf Tagen eingesetzten Kräfte stellten insgesamt 347 Verstöße fest – 194 davon entfielen auf Radfahrer. Den größten Anteil daran besitzt mit 92 entsprechenden Verstößen das Fahren auf dem falschen Radweg. Die Geisterradler laufen dabei Gefahr, dass es insbesondere an Einmündungen, Kreuzungen und Grundstücksausfahrten zu Kollisionen kommt. Denn viele andere Verkehrsteilnehmer rechnen nicht mit Radfahrern aus der falschen Richtung.



Übrigens nimmt auch bei den kontrollierten Pedelecfahrenden das Geisterradeln einen unrühmlichen Spitzenplatz ein – mit 34 Fällen. Bei diesem Fortbewegungsmittel kommt zusätzlich ein weiterer Faktor zum Tragen: Elektroräder sind in der Regel mit höherer Geschwindigkeit unterwegs als „normale“ Fahrräder. Das kann gerade an den genannten Gefahrenstellen schnell zu gefährlichen Situationen führen. Bei den Radfahrern fällt darüber hinaus auch noch ein anderer Punkt ins Auge: Mit 57 Verstößen schlägt sich nieder, das die Lichtanlage nicht eingeschaltet beziehungsweise defekt war. Dieser Punkt spielt mit zwei derartigen Verstößen bei den kontrollierten Pedelecs hingegen eher eine untergeordnete Rolle. Bei den Radfahrenden galt es darüber hinaus, unter anderem auch noch 17 Mal das Fahren in der Fußgängerzone zu beanstanden sowie in neun Fällen eine nicht zulässige Nutzung des Handys. Letzteres schlug sich bei den Pedelecfahrenden fünf Mal nieder, das Fahren in der Fußgängerzone zehn Mal. Die Polizistinnen und Polizisten ahndeten im Rahmen dieser Aktion darüber hinaus auch 76 Verkehrsverstöße durch Autofahrende. In elf Fällen hatten diese dabei Radfahrenden die Vorfahrt genommen oder ihre Rechte im Verkehr in anderer Weise verletzt.


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