Zahl der Anträge bei Schwerbehinderung im Kreis Borken auf Rekordniveau
Rund 12.000 Verfahren zur Ermittlung des Grades der Behinderung im Jahr 2023
KREIS BORKEN | pd | 12.040 Feststellungsverfahren zur Ermittlung des Grades der Behinderung (GdB) waren 2023 beim Kreis Borken zu bearbeiten. Dies ist die höchste Fallzahl seit Übernahme der Aufgabe durch den Kreis Borken im Jahr 2008. Im Vorjahr 2022 waren es 10.243 Vorgänge. Bei den Verfahren aus 2023 handelt es sich um 4.172 Erstanträge, 4.330 Änderungsanträge, 1.807 Nachprüfungen durch das Amt, 1.555 Widersprüche und 176 Klageverfahren. Die Bearbeitungsdauer der Anträge liegt bei knapp drei Monaten.
Für Nachprüfungen, die von Amts wegen eingeleitet werden, ist mit einer Bearbeitungszeit von etwa vier Monaten zu rechnen. Solche Untersuchungen zielen darauf ab zu überprüfen, ob sich die festgestellten Einschränkungen durch Therapien verbessern lassen. 2023 lag die Schwerbehindertenquote im Kreis Borken bei 10,04 Prozent. 2022 war es eine Quote von 9,78 Prozent. Die Quote bildet den Anteil der Menschen mit einem GdB von mindestens 50 mit gültigen Ausweis an der Einwohnerschaft ab.
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Seit dem 1. September 2014 gibt es in Nordrhein-Westfalen Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat. Die alten Papierausweise können aber bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer benutzt werden. Es besteht also keine Umtauschpflicht für Bürgerinnen und Bürger. Auf Wunsch werden jedoch alte, noch gültige Ausweise kostenlos gegen neue Ausweise im Scheckkartenformat umgetauscht. Der neue Ausweis kann in den Bürgerbüros der örtlichen Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder beim Kreis Borken beantragt werden. Dafür wird ein Lichtbild in Passbildgröße benötigt. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auf der Internetseite des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/schwerbehinderung. (Quelle: Kreis Borken)