Gemeinde Südlohn sucht Schiedsperson für den Ortsteile Südlohn
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 14.10.2026 um die Übernahme des Amtes bewerben
SÜDLOHN | pd | Für den Ortsteil Südlohn ist das Amt der Schiedsperson kurzfristig neu zu besetzen. Die Gemeinde Südlohn sucht daher engagierte Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit haben und sich für die Übernahme des Schiedsamtes bewerben möchten.
Welche Aufgaben hat eine Schiedsperson?
Schiedspersonen führen Schlichtungsverfahren durch und unterstützen dabei, Streitigkeiten möglichst außergerichtlich und einvernehmlich zu lösen. Dies betrifft insbesondere bürgerliche Rechtsstreitigkeiten sowie bestimmte Strafsachen.
Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Für die Wahrnehmung des Amtes wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.
Wer kann Schiedsperson werden?
Für die Übernahme des Schiedsamtes gelten die gesetzlichen Voraussetzungen des § 2 des Schiedsamtsgesetzes NRW. Danach muss die Schiedsperson insbesondere:
- aufgrund ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeiten für das Amt geeignet sein,
- mindestens 25 Jahre alt sein,
- ihren Wohnsitz innerhalb der Gemeinde Südlohn haben,
- nicht unter Betreuung stehen,
- die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und
- über ihre Vermögensverhältnisse frei verfügen können.
Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 75. Lebensjahr vollendet hat.
Die Wahl erfolgt durch den Rat der Gemeinde Südlohn für eine Amtszeit von fünf Jahren.
Interesse geweckt?
Wenn Sie sich vorstellen können, dieses verantwortungsvolle Ehrenamt zu übernehmen, freuen wir uns über Ihre Bewerbung.
Bewerbungsschluss ist der 14. Oktober 2026.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an:
Gemeinde Südlohn
Fachbereich Ordnung & Soziales
Winterswyker Straße 1
46354 Südlohn
Für die Bewerbung werden folgende Angaben benötigt:
- Familienname
- Geburtsname (soweit vom Familiennamen abweichend)
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Anschrift
- Beruf
Ansprechpartner
Matthias Lüke
E-Mail: matthias.lueke@suedlohn.de
Telefon: 02862/582-30
Weitere Informationen zum Schiedsamt und zur Tätigkeit als Schiedsperson finden Sie hier:
Schiedsperson werden – BDS e.V.
Häufig gestellte Fragen – BDS e.V.
Quelle: Gemeinde Südlohn





