Illegale Müllentsorgung auf öffentlichem Grund – Gemeinde bittet um Hinweise
Appell an alle Bürgerinnen und Bürger, aufmerksam zu sein und illegale Müllablagerungen nicht stillschweigend hinzunehmen
OEDING | pd | Zwischen dem Grooten Kampsweg und der Küpersstegge wurden im OT Oeding auf öffentlichem Grund illegal Abfälle entsorgt. Bei den aufgefundenen Stoffen handelt es sich insbesondere um Farbabfälle, Öl-Gemische sowie weitere Materialien, die eine Gefahr für die Umwelt und den Boden darstellen können.
Die Gemeinde verurteilt diese rücksichtslose Form der Abfallentsorgung ausdrücklich. Wer solche Stoffe in der Landschaft ablädt, handelt unverantwortlich und nimmt mögliche Schäden für Natur und Umwelt billigend in Kauf. Öffentliche Flächen sind kein Ort, an dem sich Einzelne auf Kosten der Allgemeinheit ihrer Abfälle entledigen können. Die Beseitigung illegal abgelagerter Abfälle verursacht zusätzlichen Aufwand und Kosten, die letztlich von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Ein derartiges Verhalten sei nicht hinnehmbar – so die Gemeindeverwaltung. Abfälle, insbesondere potenziell umweltgefährdende Stoffe wie Farben und Öl-Gemische, müssen fachgerecht und ordnungsgemäß entsorgt werden.
Hinweise auf den oder die Verursacher erbeten
Die Gemeinde bittet die Bevölkerung eindringlich um Mithilfe bei der Aufklärung des Vorfalls. Wer im Bereich zwischen dem Grooten Kampsweg und der Küpersstegge verdächtige Beobachtungen gemacht hat, Fahrzeuge bemerkt hat oder sonstige Hinweise auf mögliche Verursacher geben kann, wird gebeten, sich mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen.
Auch vermeintlich nebensächliche Beobachtungen können entscheidend sein, um die Verantwortlichen zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen. Die Gemeinde appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, aufmerksam zu sein und illegale Müllablagerungen nicht stillschweigend hinzunehmen. Wer öffentliche Flächen als illegale Entsorgungsstelle missbraucht, muss damit rechnen, dass der Vorfall aufgeklärt und mögliche rechtliche Konsequenzen geprüft werden.
Hinweise nimmt die Gemeindeverwaltung entgegen:
Frau Terschluse, Telefon: 02862/582-35, E-Mail: terschluse@suedlohn.de
Quelle: Gemeinde Südlohn





