Rekordwert bei den Neuanträgen bei Schwerbehinderung im Kreis Borken

Rekordwert bei den Neuanträgen bei Schwerbehinderung im Kreis Borken
Kreishaus Borken - Foto © Kreis Borken

Rund 10.200 Verfahren zur Ermittlung des Grades der Behinderung im Jahr 2022

KREIS BORKEN | pd | 10.231 Feststellungsverfahren zur Ermittlung des Grades der Behinderung waren 2022 beim Kreis Borken zu bearbeiten. Im Jahr 2021 lag die Zahl bei 9.662 Vorgängen. Bei den Verfahren aus 2022 handelt es sich um 3.466 Erstanträge, 3.535 Änderungsanträge, 1.724 Nachprüfungen durch das Amt, 1.307 Widersprüche und 199 Klageverfahren. Bei den Erstanträgen ist dies ein neuer Höchststand seit der Übertragung der Aufgaben auf die Kreise und kreisfreien Städte im Jahr 2008.

„Wir führen diesen Rekordwert auch auf einen ‚Corona-Nachholeffekt‘ zurück. Während der Pandemie haben viele Menschen Arztbesuche vermieden, Reha-Maßnahmen erfolgten nicht. Dies war dann im vergangenen Jahr bereits wieder deutlich anders“, erläutert Georg Nattefort, zuständiger Fachabteilungsleiter für das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht im Fachbereich Soziales der Kreisverwaltung. 2022 lag die Schwerbehindertenquote im Kreis Borken bei 11,62 Prozent. 2021 war es eine Quote von 11,47 Prozent.



Wichtiger Hinweis in diesem Zusammenhang:
Seit dem 1. September 2014 gibt es in Nordrhein-Westfalen Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat. Die alten Papierausweise können aber bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer benutzt werden. Es besteht also keine Umtauschpflicht für Bürgerinnen und Bürger. Auf Wunsch werden jedoch alte, noch gültige Ausweise kostenlos gegen neue Ausweise im Scheckkartenformat umgetauscht. Der neue Ausweis kann im Bürgerbüro der heimischen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder beim Kreis Borken im Fachbereich Soziales/Schwerbehinderten beantragt werden. Dafür wird ein Lichtbild in Passbildgröße benötigt.


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