Inflationsrate steigt im Januar auf 8,7 Prozent – Von Entspannung weit entfernt

Inflationsrate steigt im Januar auf 8,7 Prozent – Von Entspannung weit entfernt
Symbolbild © pixabay.com

JOURNAL | pd | Nach wie vor keine Entlastung für die Verbraucher in Deutschland. Die Haushaltskassen werden nach wie vor arg strapaziert. Dies ist das Ergebnis der aktuell veröffentlichten Statistik des Bundesamtes für Statistik – auch, wenn es sich bei den ermittelten Zahlen nur um vorläufige Werte handelt. Die Inflationsrate in Deutschland wird im Januar 2023 voraussichtlich +8,7 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucher­preisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Dezember 2022 voraussichtlich um 1,0 %. Der Verbraucherpreisindex für Deutschland wird zum Berichtsmonat Januar 2023 einer turnusmäßigen Revision unterzogen und auf das neue Basisjahr 2020 umgestellt. Die vorliegenden vorläufigen Ergebnisse für Januar 2023 wurden bereits auf neuer Basis berechnet. 

Revisionen in der Verbraucherpreisstatistik erfordern umfangreiche Anpassungen der IT-Prozesse zur Berechnung der Ergebnisse auf Länder- und Bundesebene. Im Zuge der Programmierarbeiten war ein unerwartetes technisches Problem in der Datenaufbereitung aufgetreten. Daher musste die ursprünglich für den 31. Januar 2023 geplante Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse zum Verbraucherpreisindex für Januar 2023 verschoben werden. Mit dieser Pressemitteilung werden wie üblich bei einer Basisumstellung ausschließlich erste Ergebnisse für den Verbraucherpreisindex und den Harmonisierten Verbraucherpreisindex auf Bundesebene veröffentlicht. Ergebnisse für einzelne Gütergruppen oder Bundesländer werden zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgewiesen. 



Weitere Hinweise zur Revision in der Verbraucherpreisstatistik:

Mit den Ergebnissen für den Januar 2023 erfolgt die Umstellung des Verbraucherpreisindex von der bisherigen Basis 2015 auf das Basisjahr 2020. Dabei werden die Ergebnisse ab Januar 2020 neu berechnet. Weiter zurückliegende Ergebnisse auf der Basis 2015 werden lediglich auf die Basis 2020 umgerechnet. 

Am 22. Februar 2023 veröffentlicht das Statistische Bundesamt die endgültigen Ergebnisse für Januar 2023 sowie alle neu berechneten Ergebnisse ab Januar 2020 auf der neuen Basis 2020. Zu diesem Termin werden zugleich umfangreiche ergänzende Informationen zur Revision veröffentlicht. 

Informationen zur Revision speziell für die Nutzerinnen und Nutzer von Verbraucherpreisindizes in Wertsicherungsklauseln bietet die Rubrik „Umbasierung und Wertsicherungsklauseln“ auf der Themenseite „Verbraucherpreisindex und Inflationsrate“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. 

Methodischer Hinweis:

Der Verbraucherpreisindex (VPI) und der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) unterscheiden sich hinsichtlich Erfassungsbereich und Methodik. Bei der Berechnung des VPI werden anders als beim HVPI zusätzlich die Ausgaben der privaten Haushalte für selbstgenutztes Wohneigentum, für Glücksspiel und für den Rundfunkbeitrag berücksichtigt. Zudem werden die Gütergewichte des HVPI jährlich aktualisiert. Aufgrund des deutlich geringeren Gewichts für den Bereich Wohnen im HVPI, haben die Preissteigerungen anderer Güterbereiche einen größeren Einfluss auf die Entwicklung des HVPI im Vergleich zum VPI.

Quelle: Bundesamt für Statistik


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