Nachbarschaftshilfe als Entlastung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Kreis Borken

Nachbarschaftshilfe als Entlastung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Kreis Borken
Unterstützung pflegebedürftiger Menschen stellt besonders berufstätige Familienmitglieder vor große Herausforderungen - Symbolbild

Welche Voraussetzungen für die Betreuungs- und Entlastungsleistung erfüllt sein müssen

KREIS BORKEN | pd | Behördengänge, Haushalt oder Einkaufen sind Aufgaben, bei denen pflegebedürftige Menschen möglicherweise auf Hilfe ihrer Angehörigen angewiesen sind. Diese Unterstützung stellt besonders berufstätige Familienmitglieder vor große Herausforderungen. Was Betroffene häufig nicht wissen: „Kosten für diese sogenannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen können von der Pflegeversicherung bereits ab Pflegegrad 1 in einer Höhe von bis zu 125 Euro im Monat erstattet werden“, sagt Lena Schlamann, Sozialplanerin des Kreises Borken. Problem dabei sei allerdings, dass es für die mehr als 22.000 Pflegebedürftigen im Kreis Borken, die Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben, bislang zu wenig gewerbliche Anbieter von Betreuungs- und Entlastungsleistungen gibt. Die gute Nachricht ist aber, dass auch Bekannte, Freunde, Nachbarn oder ehrenamtlich Engagierte im Rahmen der Nachbarschaftshilfe diese Leistungen anbieten und damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag entlasten können. Pflegebedürftige ist es möglich, dafür den Entlastungsbeitrag von 125 Euro in Anspruch zu nehmen.



„Allerdings kann nicht jede Person von ‚heute auf morgen‘ Nachbarschaftshelfer werden. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein“, betont Lena Schlamann. So darf der Nachbarschaftshelfer nicht bis zum zweiten Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sein. Damit sind unter anderem Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel, Geschwister, Stiefeltern, Stiefkinder, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwager und Schwägerin ausgeschlossen. Zudem ist es der unterstützenden Person nicht erlaubt, mit dem Pflegebedüftigen in einer häuslichen Gemeinschaft zu leben. Grundsätzlich muss die Nachbarschaftshilfe auch eine geeignete Qualifizierung nachweisen. Interessierte können dafür den kostenlosen Kurs „Qualifikation zur Nachbarschaftshilfe“ besuchen, den die Pflegekurs-Anbieter im Kreis Borken gemeinsam entwickelt haben.

Bei dieser Weiterbildung erhalten Bürgerinnen und Bürger in möglichst kurzer Zeit (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten) einen Überblick über die Aufgaben der Nachbarschaftshilfe sowie Anregungen und Tipps für den Umgang mit pflegebedürftigen Menschen. Alle entsprechenden Anbieter im Westmünsterland sind im Internet unter www.pflege-kreis-borken.de/Nachbarschaftshilfe zu finden. „Wir hoffen, dass durch diesen Qualifizierungskurs noch mehr pflegebedürftige Menschen im Kreis Borken Unterstützung im Alltag erhalten können“, sagt die Expertin Zudem solle die Hemmschwelle verringert werden, dass man ‚schon wieder‘ Bekannte oder Freunde um Hilfe bittet, da diese nun für ihre Unterstützung eine finanzielle Aufmerksamkeit erhalten können. Bis zum 31. Dezember 2023 wird jedoch auf den Nachweis der Qualifizierung verzichtet. „Um sich in die Rolle der Nachbarschaftshilfe einzufinden, ist eine Qualifizierung dennoch empfehlenswert“, so Lena Schlamann.

Bei Fragen zum Thema Nachbarschaftshilfe steht Lena Schlamann, Sozialplanerin des Kreises Borken, unter der Telefonnummer 02861/681-4703 oder per Mail an l.schlamann@kreis-borken.de zur Verfügung. Weitere Infos zur Pflege allgemein sind auch im Internet unter www.pflege-kreis-borken.de zu finden.


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