Heute ist „Tag des Artenschutzes“ – 50 Jahre Washingtoner Artenschutzübereinkommen
Tier- und Pflanzenarten sollen in ihren natürlichen Lebensräumen vor Übergriffen durch Handelsinteressen geschützt werden
JOURNAL | bd | Am 03. März 1973 wurde vor den Vereinten Nationen das internationale Artenschutzabkommen (CITES) unterzeichnet. Die Erkenntnis, dass die rücksichtslose Ausbeutung der Tier- und Pflanzenwelt aus rein wirtschaftlichen Interessen mit der Folge einer irreparablen Zerstörung der Lebensräume unzähliger Arten einhergeht, trieb die Unterzeichner des Artenschutzabkommens an.
Doch auch heute, fünfzig Jahre nach Unterzeichnung des Abkommens durch 179 Staaten, stehen in weiten Teilen der Welt die Handelsinteressen im Vordergrund. Nach wie vor werden Tag für Tag viele Quadratkilometer Regenwald abgeholzt und somit Flora und Fauna unwiederbringlich zerstört. Dabei ist nicht die Rede von einzelnen Arten, die dabei auf der Strecke bleiben, sondern von einem Massenaussterben, verursacht allein aus unersättlicher Gier der menschlichen Spezies. In der Folge brechen ganze Ökosysteme zusammen. Während die Wissenschaft seit Jahren in Berichten ein Umdenken fordert und die Auswirkungen des Artensterbens auf die Erde dezidiert beschreibt, geht es den politischen Gremien der beteiligten Regierungen eher um Formulierungen der Abschlussprotokolle ihrer Zusammenkünfte. Die Ernsthaftigkeit und die zeitliche Dringlichkeit des Umdenkens ist auch fünfzig Jahre später nur teilweise in den Köpfen der Staatenlenker angekommen.
In einer Online-Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz (hier gehts zur Datenbank) werden relevante Daten gesammelt und verfügbar gemacht. Bereits seit Januar 2001 wird mit dem Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA-online) eine Datenbank der nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützten und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten im Internet bereitgestellt. Seitdem sind in dieser Sammlung wesentliche für den Artenschutz relevante Daten zu Nomenklatur und Schutz von Tieren und Pflanzen recherchierbar. Allein die Liste der in Deutschland streng geschützten Arten ist mittlerweile auf rund 500 Einträge angewachsen. Insgesamt mehr als 39.000 Tier- und Pflanzenarten sind inzwischen CITES-relevant.
Dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen sind mittlerweile 184 Staaten beigetreten. Bei regelmäßigen Vertragsstaatenkonferenzen wird darüber beraten, ob es weiterer sogenannter Listungen von Arten bedarf. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich Deutschland in Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern erfolgreich für die Unterschutzstellung einer Vielzahl von Arten stark gemacht – vor allem für die Arten, die stark kommerziell genutzt werden wie Haie und die Tropenhölzer, für die es lange wegen der wirtschaftlichen Bedeutung keine Mehrheiten gab.
Als größte aktuelle Erfolge sind vor allem die Listungen kommerziell genutzter Fischarten, im hiesigen Lebendtierhandel relevanter Reptilien- und Amphibienarten sowie tropischer Holzarten zu verzeichnen. So sind zum Beispiel durch die Listung von knapp 100 Hai- und Rochenarten jetzt etwa 90 Prozent der kommerziell genutzten Haiarten, darunter auch der stark von Ländern der EU befischte und gehandelte Blauhai, Prionace glauca, unter den Nachhaltigkeitsvorbehalt des CITES-Abkommens gestellt.
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