Osterfeuer in Borken – private Brauchtumsfeuer nicht zulässig
Vereine organisieren Brauchtumsfeuer in Burlo, Gemen, Gemen-Krückling, Hoxfeld, Marbeck, Rhedebrügge, Weseke und Westenborken
BORKEN | pd | Ostern steht vor der Tür und somit auch die Osterfeuer. Nach den Vorschriften des Landesimmissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen ist es grundsätzlich verboten, Gegenstände im Freien zu verbrennen. Brauchtumsfeuer wie die Osterfeuer können jedoch von diesem Verbot ausgenommen werden. Auch in diesem Jahr organisieren und verantworten Vereine oder ähnliche Gruppen einzelne Osterfeuer in den Ortsteilen der Kreisstadt Borken. Am Sonntag, 9. April 2023, finden hier die Brauchtumsfeuer statt:
Burlo:
Festplatz Gutenbergstraße, ab 17 Uhr, Werbekreis Burlo-Borkenwirthe
Gemen/Gemen-Krückling:
Festplatz Kalverkamp, ab 20 Uhr, Heimatverein Gemen Zum Flugplatz 25, ab 19 Uhr, KLJB Gemen Rottbeckskamp 8, ab 19 Uhr, Schützenverein Böinghook
Hoxfeld/Westenborken:
Hoxfelder Esch 12, ab 19 Uhr, St. Ludgerus Schützenverein Hoxfeld Achterhookstraße 58, ab 19.30 Uhr, St. Hubertus Schützenverein Westenborken Grütlohner Weg 82, ab 19 Uhr, KLJB Westlohn
Marbeck:
Heisterkamp 5, ab 19 Uhr, KLJB Marbeck
Rhedebrügge:
Tenkweg 22a, ab 19 Uhr, KLJB Rhedebrügge
Weseke:
Im Brink 12, ab 19 Uhr, Schützenverein St. Ludgeri Weseke mit KLJB Weseke und Freiwillige Feuerwehr Borken – Löschzug Weseke
Die Stadt Borken weist darauf hin, dass private (Brauchtums-)Feuer am Osterwochenende nicht zulässig sind.