Versuch einer gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe ist im Bundestag gescheitert

Versuch einer gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe ist im Bundestag gescheitert
Symbolbild pixabay.com

Assistierter Suizid bleibt legal – Selbstbestimmtes Sterben laut Bundesverfassungsgericht im Vordergrund

JOURNAL | pd/bd | Eine gesetzliche Neureglung der Sterbehilfe ist heute im Bundestag gescheitert. Weder der Entwurf der FDP-Vorlage noch der der SPD fanden Mehrheiten im Parlament. Insofern bleibt die Regelung, wie sie vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 formuliert wurde, bestehen. Demnach stehe das selbstbestimmte Sterben im Vordergrund – ein Gesetz über das Verfahren der Sterbehilfe wird es also bis auf Weiteres nicht geben.

Den Bundestagsabgeordneten lagen zwei Entwürfe zur Abstimmung vor. Sie sollten festschreiben, unter welchen Umständen Sterbewillige Zugang zu todbringenden Medikamenten bekommen und unter welchen Bedingungen andere Menschen straflos Hilfe bei dem geplanten Suizid leisten können.


Siehe auch Interview zum Thema: „Sterben unter würdigen Bedingungen“


Die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr hatte eine Vorlage eingebracht, nach der „jeder Mensch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben hat und ein Recht darauf, hierbei Hilfe zu erhalten.“ 375 Abgeordnete stimmten gegen die Vorlage, 287 dafür. Auch für den alternativen Vorschlag aus Reihen der SPD um den Abgeordneten Lars Castellucci, der strengere Regelungen vorsieht, fand keine Mehrheit im Parlament. 363 Abgeordnete stimmten mit Nein und 304 mit Ja.


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