Achtung – Abzocke | Unerwünschte Werbebriefe der 1N Telecom nach wie vor im Umlauf

Achtung – Abzocke | Unerwünschte Werbebriefe der 1N Telecom nach wie vor im Umlauf
© Verbraucherzentrale NRW

Welle der Werbepost sorgt immer noch für Irritation und Ärger bei Verbraucher:innen

NRW | pd | Die Telefone bei der Düsseldorfer Verbraucherzentrale stehen nicht still, die Beschwerden und Anfragen zu Briefen des Düsseldorfer Telekommunikationsanbieters 1N Telecom GmbH ebben nicht ab. Die Schreiben des Anbieters enthalten persönliche Daten wie Adresse und Telefonnummer der Empfänger:innen und bewerben einen Telefontarif. „Die Angeschriebenen zeigen sich überrascht, woher das Unternehmen ihre persönlichen Daten hat“, sagt Felix Flosbach, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. „Viele denken, dass es sich um ein Schreiben der Telekom handele, was nicht der Fall ist, und unterschreiben daher das Angebot.“ Gegen unerwünschte Werbebriefe können Betroffene vorgehen und ungewollte Vertragsschlüsse widerrufen. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt wie. 

  • Absender prüfen
    Wer unsicher ist, ob es sich um den Werbebrief eines fremden Unternehmens oder einen Brief des Vertragspartners handelt, sollte den Absender des Briefes genau prüfen und das Schreiben zum Beispiel mit einer Rechnung des tatsächlichen Anbieters vergleichen.

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  • Ungewollte Vertragsschlüsse
    Haben Verbraucher:innen ein per Brief erhaltenes Angebot unterschrieben zurückgeschickt, können sie noch 14 Tage lang den Vertrag widerrufen. Dafür kann das Widerrufsformular verwendet werden, das Anbieter wie die 1N Telecom GmbH ihrem Werbebrief beigelegt haben. Der Widerruf sollte durch ein Einwurfeinschreiben nachweisbar verschickt werden. Wenn der Anbieter trotzdem ein Willkommens- oder Annahmeschreiben verschickt, die Betroffenen ihren Widerruf aber nachweisen können, sollte der Anbieter aufgefordert werden, sich an den Widerruf zu halten.
  • Datenverarbeitung und Datenherkunft
    Wenn in der Vergangenheit keine Vertragsbeziehungen mit einem Anbieter bestand, ist personalisierte Werbung per Post in der Regel unzulässig. Damit sie dennoch zulässig ist, müssten Verbraucher:innen zuvor der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zweck von Direktwerbung zugestimmt haben. Der Datenverarbeitung zu Direktwerbezwecken kann jedoch jederzeit widersprochen werden. Unternehmen sind ebenfalls dazu verpflichtet, auf Anfrage über die Herkunft der Daten Auskunft zu geben. Die Verbraucherzentrale NRW stellt dafür jeweils Musterbriefe bereit.
  • Beschwerde einreichen
    Wenn Unternehmen persönliche Daten unrechtmäßig nutzen und verarbeiten, können Betroffene bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen. In NRW ist dies der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW). Das entsprechende Beschwerdeformular findet sich auf der Webseite des LDI NRW.

Weiterführende Infos und Links:


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