Kindergartenjahr 2024/2025: Anmeldeverfahren hat begonnen

Kindergartenjahr 2024/2025: Anmeldeverfahren  hat begonnen
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Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege

KREIS BORKEN | pd | Das Anmeldeverfahren zum nächsten Kindergartenjahr 2024/25 hat begonnen. Eltern und Erziehungsberechtigte im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes (alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet außer Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau, die jeweils über ein eigenes Jugendamt verfügen) können ihre Kinder in den nächsten Wochen über das Internet-Portal webKita bei den Kindertageseinrichtungen und den Fachberatungen der Kindertagespflege zur Betreuung anmelden. Der Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken weist Eltern in diesem Zusammenhang auf die Angebote der Kindertagesbetreuung in den einzelnen Orten und Ortsteilen und auf die Anmeldefrist bis Ende Oktober hin. Unter www.kreis-borken.de/webkita finden alle Interessierten grundlegende Informationen zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, zu Elternbeiträgen, rechtlichen Grundlagen und auch Anleitungen zum Umgang mit webKita.

Eltern können leicht nach der passenden Kita oder der Kindertagespflege suchen und digital ihren Bedarf für die Kindertagesbetreuung über das Portal anzeigen. Kitas und Kindertagespflege präsentieren sich in dem Web-Auftritt mit ihren pädagogischen Angeboten, Fotos, Öffnungszeiten, flexiblen Betreuungsangeboten und organisatorischen Daten. Nach einer Registrierung können Eltern Vormerkungen für die Betreuung und frühkindliche Bildung in ihren gewünschten Kitas und der Kindertagespflege erstellen. „Die digitale Anmeldung ersetzt allerdings nicht den persönlichen Kontakt zur Kita und Tagespflege-Fachberatung“, erklärt Markus Grotendorst, stellvertretender Fachbereichsleiter. „Wichtig bleibt das persönliche Gespräch zwischen Eltern und den Betreuungsanbietern, um gegenseitig die Angebote und Vorstellungen kennenzulernen.“ Danach bestätigen die Kitas und Fachberatungen die Vormerkungen. Viele Kitas bieten in diesen Wochen Tage der offenen Tür an, auf die in den lokalen Medien und im Internet hingewiesen wird.

Mit dem Portal werden die Verwaltungsprozesse rund um die Kindertagesbetreuung und die Kommunikation mit Eltern, Kitas und Trägern, Kindertagespflegepersonen und Fachberatungen sowie dem Fachbereich Jugend und Familie einfacher und transparenter gestaltet. Über die Benutzerkonten der Eltern in webKita kann der Fachbereich Jugend und Familie mit den Eltern elektronisch und datenschutzkonform Kontakt aufnehmen. Eltern sollen frühzeitig eine Rückmeldung zu ihrem Betreuungswunsch erhalten und in einem festgelegten Zeitraum im November aus mehreren, gleichzeitig vorliegenden Platzangeboten auswählen können. Diese Auswahl kann allerdings noch nicht abschließend sein, denn der Fachbereich Jugend und Familie hat mit der sogenannten Jugendhilfeplanung den Auftrag, die Gesamtbedarfe innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen zu versorgen. „Das ist jedes Jahr wieder eine große Herausforderung“, betont Grotendorst, „denn die Bedarfe sind in den letzten Jahren dynamisch gestiegen und bis zum Stichtag 15. März muss die Planung für die Beantragung der Landeszuschüsse fertiggestellt und im Jugendhilfeausschuss beschlossen werden.

Hohe Geburtenzahlen, Zuzüge und Zuwanderung sowie frühere und umfangreichere Betreuungsbedarfe prägen seit mehreren Jahren die Planungen. So liegt die Zahl der Kinder unter sechs Jahren wie schon im Vorjahr gleichbleibend hoch bei mehr als 11.000. Zudem wurden in den beiden vergangenen Kalenderjahren hohe Zuzugszahlen erreicht. Zur Sicherstellung der Kinderbetreuung wurde daher in den letzten Jahren mehr als 2.000 Betreuungsplätze in Kitas und Kindertagespflege im Kreisjugendamtsbezirk ausgebaut und die Aufwendungen des Kreises für die Betriebskosten haben sich mehr als verdoppelt. Aufgrund dieses enormen Anstiegs der Betreuungsbedarfe und des zunehmenden Mangels an pädagogischen Fachkräften appelliert der Fachbereich an die Eltern und Erziehungsberechtigten, nur den Stundenumfang anzumelden, der tatsächlich benötigt wird. Dies gilt insbesondere für die Ganztagsbetreuung mit 45 Wochenstunden und für die unter 1-jährigen Kinder.

Die Eltern und Erziehungsberechtigten sollen bei ihrer Entscheidung für die Betreuungsform Kita oder Kindertagespflege nämlich auch festlegen, welche im Kinderbildungsgesetz vorgegebene Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche sie für ihr Kind nutzen möchten. Der Fachbereich Jugend und Familie rät daher dazu, sich über das konkrete Angebot der ins Auge gefassten Kita zu informieren. Bei der Anmeldung zur Ganztagsbetreuung mit 45 Stunden muss der Umfang dieses Bedarfes mit einem Erklärungsbogen belegt werden. Dieser Erklärungsbogen kann ebenfalls in webKita hochgeladen werden. Der Fachbereich Jugend und Familie bittet auch die Eltern von Kindern, die bereits eine Kita besuchen, eventuelle niedrigere oder höhere Bedarfe bis zum 31. Oktober über das webKita-Portal zu melden.

Für Kinder unter drei Jahren haben Eltern grundsätzlich die Wahl, ob sie ihr Kind in der Kita oder in Kindertagespflege betreuen lassen möchten. Ab dem dritten Lebensjahr ist die Kindertageseinrichtung grundsätzlich vorrangig, bis zum tatsächlichen Wechsel in die Kita werden noch Übergangszeiten gefördert. Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform mit kleineren Gruppen und einer konstanten Kindertagespflegeperson für die Kinder. Kindertagespflege kann auch mit einem Umfang bis zu 15 Wochenstunden gebucht werden. Das Angebot Kindertagespflege ist auch für berufstätige Eltern oder Elternteile von über dreijährigen Kindern interessant, wenn die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung nicht ausreichen. Die Kindertagespflege wird über die Fachberatungen beim Fachbereich Jugend und Familie oder dem Sozialdienst katholischer Frauen Ahaus/Vreden vermittelt und begleitet. Nähere Informationen zum Thema Kindertagespflege und die Kontaktpersonen für die einzelnen Orte sind auch im webKita-Portal bereitgestellt.

Für Kinder unter einem Jahr gilt der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung noch nicht unmittelbar. Der Fachbereich Jugend und Familie bittet die Eltern hier wie bei der Ganztagsbetreuung um einen Erklärungsbogen zum tatsächlichen Bedarf. Durch die anhaltenden Bedarfssteigerungen wird die Versorgungslage in der Kindertagesbetreuung enger und ggf. müssen dringendere Bedarfe vorrangig berücksichtigt werden.

Obwohl das neue Kindergartenjahr erst am 1. August 2024 beginnt, ist aufgrund der notwendigen Vorbereitungs- und Planungszeit in den Kitas, in der Kindertagespflege und im Kreisjugendamt eine frühzeitige Anmeldung erforderlich. Dies gilt auch, wenn ein Kind erst im Laufe des kommenden Kindergartenjahres, also zwischen dem 1. August 2024 und dem 31. Juli 2025, in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen werden soll. Vormerkungen für spätere Zeiträume können frühestens ab April nächsten Jahres erstellt werden.

Die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung richten sich nach dem Alter des Kindes und der Betreuungszeit sowie dem Einkommen. In der Kindertagespflege zahlen Eltern für die Buchungszeit bis zu 15 Stunden pro Woche einen geringeren Beitrag. Wenn Eltern bestimmte Sozialleistungen wie Grundsicherung für Arbeitsuchende, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen, können sie den Erlass des Elternbeitrages beantragen. In den beiden letzten Kindergartenjahren vor der Einschulung hat das Land NRW alle Kinder in der Kita-Betreuung von den Elternbeiträgen befreit.

Besonders hinweisen möchte der Kreis Borken auf die modernisierte Elternbeitragsregelung ab dem 1. August 2023: Die Neuregelung sieht vor, dass die U3-/Ü3-Beiträge umgestellt werden, sodass nun schon für über Zweijährige nur der geringere Beitrag gezahlt werden muss. Im unteren Einkommensbereich werden Eltern bis zu einem Einkommen von 30.000 Euro vom Elternbeitrag freigestellt und im oberen Einkommensbereich über 73.000 Euro wurden zwei neue Einkommensgruppen mit höheren Beiträgen eingeführt. In künftigen Jahren sollen die Elternbeiträge und die Einkommensgruppen automatisch nach der Fortschreibungsrate des Kinderbildungsgesetzes, die aus den Tarifergebnissen und dem Verbraucherpreisindex gebildet wird, angepasst werden.

Zum Hintergrund:
Der Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken ist für alle Kommunen im Kreisgebiet mit Ausnahme von Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau zuständig. Diese Städte haben jeweils ein eigenes Jugendamt, das dort für die notwendigen Informationen sorgt.
Weitere Informationen und Beratungskontakte unter www.kreis-borken.de/webkita.



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