Verfahrensänderung bei der Erteilung von Reiterplaketten im Kreis Borken

Verfahrensänderung bei der Erteilung von Reiterplaketten im Kreis Borken
Symbolbild

Plaketten werden durch QR-Codes ersetzt

KREIS BORKEN | pd | Am 1. Januar 2024 ändert sich im Kreis Borken die Verfahrensweise bei der Erteilung von Reiterplaketten, also der jährlich zu erneuernden Aufkleber auf dem Reitkennzeichen, die Pferdehalter bisher für das jeweils aktuelle Kalenderjahr zugesandt wurde. Ab diesem Stichtag wird die Reiterplakette durch einen QR-Code ersetzt, der beim Ausritt in digitaler Form auf einem Smartphone oder in ausgedruckter Form mitzuführen ist. Jede Person, die im Jahr 2023 ein Reitkennzeichen beziehungsweise eine Reiterplakette beantragt hat, wird über die Änderungen per Anschreiben informiert und hat sich dann selbst um die Ausstellung des QR-Codes zu kümmern. Hierzu muss ein Antragsformular online ausgefüllt werden. Der individuelle QR-Code wird zum Download bereitgestellt. Die Möglichkeit einer analogen Antragstellung besteht im Ausnahmefall weiterhin. Durch diese Verfahrensumstellung ist eine automatische Verlängerung von Reitkennzeichen nicht mehr möglich.

Trotz des neues QR-Codes muss weiterhin bei einem Austritt ein gut sichtbares und gültiges Kennzeichen (s. Foto) am Pferd befestigt sein – © Kreis Borken

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Hintergrund der Neuerung ist ein Erlass des NRW-Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, welcher den Ersatz der Reiterplaketten durch einen QR-Code ermöglicht. Von dieser Option macht der Kreis Borken jetzt Gebrauch, um Verwaltungsabläufe zu vereinfachen. Wichtig: Jede Person, die in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss weiterhin ein gut sichtbares, am Pferd angebrachtes, gültiges Kennzeichen führen. Alle notwendigen Informationen zum neuen Verfahren sowie das Antragsformular sind über die Internetseite des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/reitkennzeichen abrufbar.


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