Nach Radfahrunfall mit Kind – Polizei weist auf Besonderheiten bei Unfällen mit Kindern hin

Nach Radfahrunfall mit Kind – Polizei weist auf Besonderheiten bei Unfällen mit Kindern hin
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Beteiligter entfernte sich vom Ort des Geschehens

BORKEN | pd | Die Polizei Borken nimmt aus aktuellem Anlass Bezug zu Besonderheiten bei Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Kindern. Nachdem am Donnerstag auf dem Dülmener Weg in Borken ein Radfahrer mit einem Kind zusammengestoßen war, erkundigte sich der Erwachsene nach dem Befinden des leicht verletzten Kindes und entfernte sich danach vom Unfallort. Zuvor war der Verursacher nach Bekunden des Kindes mit seinem Rad ins Rutschen gekommen. Der Mann sei etwa 30 Jahre alt und hatte schwarze Haare. Das Verkehrskommissariat in Borken bittet den Radfahrer sowie mögliche Zeugen, sich unter Tel. (02861) 9000 zu melden.

In diesem Zusammenhang wirdt nun auf folgende Besonderheiten hingewiesen:
Häufig ist es so, dass Kinder an der Unfallstelle aus verschiedenen Gründen mit der Situation überfordert sind. Sie müssen zur Schule, sind geschockt, haben möglicherweise Schuldgefühle oder gar Angst – vielfach wollen sie möglichst schnell weiter und geben dann an, dass schon alles o.k. ist. Kinder können aber keine rechtsverbindliche Einwilligung zum Entfernen von der Unfallstelle geben.


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Wer also damit rechnen muss, dass das Kind verletzt sein könnte und/oder an dem Fahrrad des Kindes ein Sachschaden entstanden ist, muss bestimmte Pflichten erfüllen. Ansonsten droht ein Strafverfahren wegen Unfallflucht. In einem solchen Verfahren kommt es häufig zu Geldstrafen aber auch zum Entzug der Fahrerlaubnis. Zudem kann es zu Regressforderungen der eigenen Versicherungsgesellschaft kommen. Die Aussage eines Kindes – in etwa „Es ist schon alles o.k.“ entbindet keinesfalls von diesen Pflichten. Man muss also an der Unfallstelle warten, bis durch berechtigte Personen (am besten durch die Polizei) alle notwendigen Daten aufgenommen wurden. Wer sich nach Ablauf einer angemessenen Wartezeit von der Unfallstelle entfernt, muss sich unverzüglich an den Berechtigten oder die Polizei wenden. Auf der sicheren Seite ist man also, wenn man bei solchen Unfällen sofort die Polizei informiert – selbst wenn das Kind sich nach dem Unfall seinerseits von der Unfallstelle entfernt haben sollte.


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