Neues Versicherungskennzeichen nicht vergessen

Neues Versicherungskennzeichen nicht vergessen
Neues Versicherungsjahr beginnt am 01. März 2024 - Foto: BD
Folgen auf: Facebook Instagram

Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen

JOURNAL | bd | Alljährlich am 01. März sind die Fahrzeugführer eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs verpflichtet, ihr Fahrzeug mit dem jeweils gültigen Versicherungskennzeichen auszurüsten, bevor es im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen wird. Die so genannten Versicherungskennzeichen können bei den entsprechenden Versicherungsunternehmen erworben und somit der Versicherungsschutz erlangt werden. Der Versicherungsschutz kann je nach Bedarf zum 01.03. oder auch zu einem späteren Zeitpunkt im Versicherungsjahr beginnen. Der Versicherungsbeitrag verringert sich dann dementsprechend.

Der Vertrag kann nicht automatisch verlängert werden. Zum Start eines neuen Verkehrsjahres benötigen Sie somit ein neues Mopedkennzeichen und müssen im Regelfall einen neuen Vertrag abschließen.
Ob für ein Zweirad ein gültiger Versicherungsschutz besteht, ist übrigens leicht zu erkennen: Das Versicherungskennzeichen wechselt jedes Jahr die Farbe – bis Februar 2023 war es schwarz, ab März 2024 ist es blau.

Nachfolgende Fahrzeuge können mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet werden:

  • Kleinkraftrad bis 45 km/h (E-Bike bis 45 km/h)
  • Pedelec bis 45 km/h
  • Mofa bis 25 km/h
  • Leichtmofa bis 20 km/h
  • Elektrokleinstfahrzeug, z.B. E-Scooter
  • Motorisierter Krankenfahrstuhl
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Micro-Car/Leicht-Quad bis 45 km/h und maximal 425 kg)
  • Kleinkraftrad 3-rädrig (bis 45 km/h)
  • Stehmobil (Segway)

Wer gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt und ab dem 01.03. mit dem „alten“ Kennzeichen unterwegs ist, fährt ohne Versicherungsschutz und riskiert hohe Strafen. Diese können von Geldstrafen über den Fahrerlaubnisentzug bis hin zu Haftstrafen reichen. Gehen Sie also bitte ein Risiko ein und fahren Sie erst dann los, wenn sie das neue Kennzeichen angebracht haben und entsprechenden Versicherungsschutz genießen. In diesem Sinne: Allzeit gute Fahrt.


Mehr aktuelle Inhalte