Polizei weist auf besondere Pflichten bei Verkehrsunfällen mit Kindern hin

Polizei weist auf besondere Pflichten bei Verkehrsunfällen mit Kindern hin
Symbolbild
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Informieren Sie die Polizei und warten Sie bitte an der Unfallstelle

BORKEN | pd | Bei einem Verkehrsunfall zwischen dem Butenwall und der Raesfelder Straße zog sich ein elfjähriges Kind am Donnerstagnachmittag leichte Verletzungen zu. Die Borkenerin hatte mit ihrem Fahrrad den Fußgängerüberweg des Kreisverkehrs befahren, als eine Autofahrerin sie beim Ausfahren aus dem Rondell mit ihrem Wagen touchierte.

Die 54-jährige Borkenerin erkundigte sich nach dem Wohlergehen des Mädchens, hinterließ ihre Kontaktdaten, fuhr dann jedoch weiter. Auch die Radfahrerin setzte ihre Fahrt fort. Ihre leichten Verletzungen wurden zuhause durch das Team eines RTW behandelt.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, bei Unfällen mit Kindern immer die Polizei zu rufen. Warten Sie als Beteiligter an der Unfallstelle und wählen Sie die 110. Auch dann, wenn die Kinder beteuern, dass es ihnen gut geht und auf den ersten Blick kein Schaden entstanden ist. Es reicht nicht aus, sich nach dem Gesundheitszustand des Kindes zu erkundigen und weiterzufahren.


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