Europawahl am 9. Juni 2024 – Informationen, Besonderheiten und weitere Termine

Europawahl am 9. Juni 2024 – Informationen, Besonderheiten und weitere Termine
Das Team des Briefwahlbüros im Borkener Rathaus (v. li.): Pia Kremer, Ricarda Fortmann und Thilo Reining © Stadt Borken
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Briefwahlbüro öffnet am 6. Mai 2024 im Rathausneubau

BORKEN | pd | Am Sonntag, 9. Juni 2024, findet die Wahl des zehnten Europäischen Parlaments statt. Dazu werden in der Zeit vom 6. bis 18. Mai 2024 von der Stadt Borken etwa 34.000 Wahlbenachrichtigungsanschreiben versendet.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag:
Deutsche/Deutscher beziehungsweise Unionsbürgerin/Unionsbürger ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Die Stadt Borken weist darauf hin, dass sich für den Stimmbezirk 1801 in Rhedebrügge eine Besonderheit bei der Europawahl 2024 ergibt. So hat sich der Wahlraum verändert. Dieser befindet sich nun im Dorfgemeinschaftshaus Rhedebrügge, Rhedebrügger Straße 32. Zudem hat sich eine Änderung für den Stimmbezirk 1703 in Hoxfeld ergeben: Das Wahllokal befindet sich nicht mehr in der Pröbstingschule sondern im Vereinsheim des ZFRV Borken, Pröbstinger Allee 10.

Alle, die am Wahltag verhindert sind oder das örtliche Wahllokal nicht besuchen möchten, können einen Wahlschein beantragen und die Stimme schon vor dem eigentlichen Wahltermin per Briefwahl abgeben. Die Stadt Borken eröffnet das Briefwahlbüro am Montag, 6. Mai 2024. Im Briefwahlbüro können Bürgerinnen und Bürger ihre Briefwahlunterlagen erhalten und direkt vor Ort wählen. Dabei sind die Wahlbenachrichtigung sowie der Lichtbildausweis mitzubringen.

Das Briefwahlbüro ist im Rathausneubau in Borken, Im Piepershagen 17, im Sozialraum zwölf26 (Gebäude D – Stadtarchiv) zu finden. Der Zugang ist über den Innenhof des Rathauskomplexes (auch zu erreichen über das Gebäude C – Bürgerbüro) möglich. Direkt vor dem Briefwahlbüro befinden sich zwei Behindertenparkplätze.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

  • Montag, Dienstag und Mittwoch: 8.00 bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr
  • Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr

Neben der persönlichen Beantragung im Briefwahlbüro gibt es auch noch weitere Möglichkeiten, seine Briefwahlunterlagen zu beantragen:

Online-Beantragung auf der Internetseite der Stadt Borken unter borken-nrw.de/wahlen voraussichtlich ab Montag, 6. Mai 2024 Online-Beantragung durch Abscannen des personalisierten QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung Beantragung auf postalischem Weg durch Ausfüllen des Wahlscheinantrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und Zusendung des Antrages per Post an die Stadt Borken Beantragung der Briefwahlunterlagen per E-Mail an wahlen@borken.de unter Nennung des Vornamens, Nachnamens, Geburtsdatum und Anschrift

Eine telefonische Antragsstellung ist generell nicht möglich.

Bei den genannten Möglichkeiten werden die Briefwahlunterlagen an die angegebene Wohnanschrift versandt. So kann die Stimmabgabe zur Europawahl 2024 zu Hause erfolgen. Anschließend müssen die Unterlagen im hellroten Wahlbriefumschlag per Post oder persönlich bei der Stadt Borken abgegeben werden.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 9. Juni 2024, um 18 Uhr bei der Stadt Borken eingetroffen sein. Damit die Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag rechtzeitig zur Stadt Borken zurückgesendet werden können, steht der Online-Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen nur bis einschließlich Montag, 3. Juni 2024, um 15 Uhr, auf der städtischen Internetseite zur Verfügung.

Es ist auch möglich, Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegen zu nehmen. In dem Fall muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachgewiesen werden. Die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis der zu vertretenen Person reicht nicht aus. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist eine entsprechende Vollmacht abgedruckt, die von der Antragstellerin beziehungsweise vom Antragsteller zu unterschreiben ist. Bevollmächtigte Personen dürfen nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.


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