Europawahl 2024 – Wahlberechtigte, die am 9. Juni verhindert sind, sollten die Möglichkeit der Briefwahl nutzen
Kreis Borken – Vorbereitungen zu den Wahlen laufen
KREIS BORKEN | pd | Die „Wahlbenachrichtigungen“ zur Europawahl am 9. Juni 2024 sind auf dem Weg zu den Wahlberechtigten. Mit Stand vom 28. April 2024 sind im ganzen Kreis Borken insgesamt 286.446 Personen im Wählerverzeichnis eingetragen (2019: 278.982 Wahlberechtigte), darunter mehr als 23.800 Erstwählerinnen und Erstwähler. Erstmalig können bei der Wahl auch 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben, das sind im Kreis Borken ca. 6.800 Personen. Die meisten „Wahlbenachrichtigungen“ werden bereits zugegangen sein. Spätestens zum 19. Mai 2024 sollten sie allen Wahlberechtigten vorliegen. Wenn nicht, sollten sich die Betroffenen mit dem Wahlamt ihres Wohnorts in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann. Darauf weist Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster in seiner Funktion als Kreiswahlleiter hin.
Mit den „Wahlbenachrichtigungen“ können die Wahlberechtigten dann im Bedarfsfall bei dem Wahlamt ihres Wohnortes auch Briefwahlunterlagen beantragen. Ganz einfach können bei den meisten Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Kreisgebiet die Briefwahlunterlagen online beantragt werden. Die Online-Portale sind auf den Internetseiten der Kommunen zu finden.
Bei schriftlichen Anträgen kann beispielsweise die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und der Antrag an der hierfür vorgesehenen Stelle unterzeichnet werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, persönlich im Wahlamt Briefwahlunterlagen zu erhalten. „Dort kann man, wenn man möchte, auch gleich an Ort und Stelle seine Stimme abgeben“, erklärt Dr. Hörster.
Briefwahlanträge können bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, bis 18 Uhr gestellt werden. Es wird allerdings empfohlen, Briefwahl möglichst frühzeitig zu beantragen, damit für die Bearbeitungszeit und die Postlaufzeiten zum Antragsteller und zurück genügend Zeit zur Verfügung steht. Deshalb schließen die Portale, um die Briefwahlunterlagen online zu beantragen, auch ein paar Tage früher. Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei den vergangenen Wahlen haben die Briefwählerinnen und -wähler einen immer größer werdenden Anteil eingenommen. Bei der Europawahl im Jahr 2019 hat im Kreis Borken fast jeder Vierte der Wählerinnen und Wähler von der Briefwahl Gebrauch gemacht. Kreiswahlleiter Dr. Ansgar Hörster appelliert: „Jeder Wahlberechtigte, der am 9. Juni verhindert ist, vor Ort im Wahllokal zu wählen, sollte so sein Wahlrecht nutzen!“
Briefwahlunterlagen können mit entsprechender Vollmacht auch für einen Dritten beantragt werden. Auch die Abholung der Briefwahlunterlagen für einen anderen ist mit einer schriftlichen Vollmacht möglich. Allerdings dürfen Bevollmächtigte für höchstens vier Wahlberechtigte die Wahlunterlagen abholen.
Näheres zur Europawahl:
Die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments findet ausschließlich durch Listenwahl statt. Direktkandidaten in Wahlkreisen gibt es nicht. Die Wahlberechtigten haben bei der Europawahl nur eine Stimme, mit der sie die Liste einer Partei oder sonstigen politischen Vereinigung wählen können. Auf dem Stimmzettel stehen 34 Parteien und sonstige politische Vereinigungen zur Auswahl.