Klimaschutz: Nordrhein-Westfälische Politiker dienstlich mit „Dreckschleudern“ unterwegs

Klimaschutz: Nordrhein-Westfälische Politiker dienstlich mit „Dreckschleudern“ unterwegs
Symbolbild

Höchste CO2-Werte aller Spitzenpolitiker

NRW | pd | „Emmissionsarme Fahrzeuge sind überall wünschenswert. Alle müssen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.“ Kein Tag vergeht, an dem die Spitzenpolitiker aus Bund und Ländern nicht müde werden, diese und ähnliche Parolen in den Bundesländern zu verbreiten. Schön wäre es dann aber auch, wenn genau dieser Personenkreis mit gutem Beispiel vorangehen würde. Davon sind die „Spitzen“ in NRW allerdings weit entfernt, wie nun die Deutsche Umwelthilfe erneut feststellt.

„Wer sich für Klimaschutz einsetzt, selbst aber einen schweren „Spritfresser“ als Dienstwagen fährt, ist jedoch nicht glaubwürdig. Gehen die Verantwortlichen dagegen mit gutem Beispiel voran, untermauern sie damit ihre Bemühungen um den Klimaschutz,“ heißt es dazu auf der Internetseite der Organisation, die nun den aktuellen „Dienstwagen-Check“ vorgestellt hat.

Demnach wird den NRW-Ministerinnen und -Ministern ein geradezu miserables Zeugnis ausgestellt, was dazu führt, dass NRW auf dem 16. und somit letzten Platz im Vergleich landet. Der durchschnittliche reale CO2-Ausstoß der von der Ministerriege genutzten Autos beträgt 221 Gramm klimaschädliches Treibhausgas pro gefahrenem Kilometer. Im Vergleich dazu landet Baden-Württemberg nicht zuletzt aufgrund seines großen E-Fahrzeug-Pools auf Platz 1 mit nur 128 Gramm pro Kilometer.

Den Vogel schießen im Vergleich Ministerpräsident Hendrik Wüst und Innenminister Herbert Reul ab. Beide sind dienstlich mit einem voll gepanzerten Audi A8 unterwegs und schleudern damit jeweils rund 380 Gramm in die Luft. Da tröstet es auch nur wenig, dass der Ministerpräsident nach einem vollzogenen Fahrzeugwechsel anstatt vormals 451 Gramm (gepanzerter Mercedes Benz) nun auf seinen Dienstreisen ein Häppchen weniger die Umwelt verpestet.

„Grüne Karten“ für klimaverträgliche Dienstwagen

Seit 2015 hat die DUH ihre Bewertungskriterien für die Kartenvergabe jährlich schrittweise angepasst und verschärft. Voraussetzung für die Auszeichnung mit einer „Grünen Karte“ ist die Einhaltung des seit 2020 geltenden CO2-Grenzwertes von 95 Gramm pro Kilometer im realen Betrieb. Für den Erhalt einer „Gelben Karte“ darf der untersuchte Dienstwagen diesen Grenzwert bis zu 20 Prozent überschreiten. Ab 20 Prozent Überschreitung im Realbetrieb vergibt die DUH die „Rote Karte“.


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