EU-Kommission geht gegen missbräuchliche Klagen gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger vor
Entscheidung der EU-Kommission war lange überfällig JOURNAL | pd | Heute ergreift die Europäische Kommission Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern vor missbräuchlichen Gerichtsverfahren. „Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“ oder „SLAPP-Klagen“ (strategic lawsuits against public participation) sind eine besondere Form der Belästigung und werden vorrangig gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger eingesetzt, um Äußerungen zu Angelegenheiten im öffentlichen Interesse zu verhindern oder zu sanktionieren. Die vorgeschlagene Richtlinie umfasst SLAPP-Klagen in Zivilsachen mit grenzüberschreitendem Bezug. Sie ermöglicht es Richtern, offenkundig missbräuchliche Klagen gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger rasch abzuweisen. Außerdem werden Verfahrensgarantien und Rechtsbehelfe wie Entschädigungen und abschreckende Sanktionen gegen missbräuchliche Klagen festgelegt. Die Kommission nimmt auch eine ergänzende Empfehlung an, mit der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, ihre Vorschriften nicht nur

